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Kampusch: Anwalt reichte Klagen ein

©APA
Nach der Berichterstattung über private Details rund um die Gefangenschaft und Flucht von Natascha Kampusch hat ihr Anwalt Gerald Ganzger am Montag die Einreichung von medienrechtlichen Klagen bekanntgegeben.

Darin wird eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach Paragraf 7 Mediengesetz geltend gemacht, wie Ganzger gegenüber der APA erläuterte. Eine weitere Reaktion auf die Veröffentlichungen in der Gratiszeitung “Heute” ist eine Klage gegen den Abdruck von Bildern von Natascha Kampusch im Zusammenhang mit den Artikeln, die Ganzger schlichtweg als “Schund” bezeichnete.

Rechtliche Schritte will der Anwalt nicht nur gegen die Berichterstattung, sondern auch gegen die Wege einleiten, durch die solche Informationen überhaupt zu einer Zeitung gelangen konnten. “Auch eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen unbekannte Täter wird eingebracht. Ich kritisiere grundsätzlich, dass dieser Aktenteil zugänglich gemacht wurde”, sagte Ganzger.

Wenn, dann hätte der Zugriff zu diesen Details nur einem ganz kleinem Personenkreis ermöglicht werden sollen. Die Einzelheiten hätten als geheim eingestuft und nicht auf DVD gebrannt werden sollen.

Kritik übte Natascha Kampuschs Anwalt weiters an der Berichterstattung über Forderungen nach neuen Grabungen auf dem Grundstück des Entführers Wolfgang Priklopil. Dies sei ein “uralter Hut” und schon allen Journalisten in Österreich bekannt, urteilte der Anwalt. Der Vorwurf, nach der Flucht von Natascha Kampusch seien nicht alle notwendigen Grabungen durchgeführt worden, bezeichnete er als “aufgewärmt”.

Der Vorwurf, es sei nicht der gesamte Garten Priklopils umgegraben worden, wurde auch vom Wiener Straflandesgericht als unbegründet zurückgewiesen. “Im Rahmen der gerichtlichen Voruntersuchung ist alles durchgeführt worden, was indiziert und notwendig war”, betonte Gerichtssprecherin Alexandra Mathes. Sollte der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu einer anderen Ansicht gelangen, werde man dazu gern im Detail Stellung nehmen. Auf reißerische Behauptungen in einem Medium werde die Justiz jedoch nicht näher eingehen, meinte Mathes zur APA.

Nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts hatte die Tatortarbeit auf Priklopils Anwesen in Strasshof rund einen Monat in Anspruch genommen. Auf dem Wohnhaus und der Garage untersuchten die Spurensicherer auch das Grundstück. Mehrere Schächte wurden zum Teil von Polizeitauchern untersucht. Um allfällige nicht in Bauplänen aufgezeichnete Hohlräume aufzuspüren, setzten die Ermittler eine Hohlraumsonde ein, darüber hinaus ein Bodenradargerät. Sogar ein Archäologe wurde beigezogen. Die Tatortarbeit wurde vom Bundeskriminalamt durchgeführt, Staatsanwaltschaft und Gericht waren eingebunden.

Vertrauliche Details im Fall Natascha Kampusch hätten laut deren Anwalt von der Akteneinsicht durch den Untersuchungs-Ausschuss ausgenommen werden sollen. Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz (G) hätte ihm dies zugesichert, sagte Kampuschs Rechtsvertreter Gerald Ganzger am Montag zur APA. Bei Gericht hieß es hingegen: “Betreffend des Gerichtsakts gab es keine Vereinbarung.” Angefragt wurde demnach der ganze Akt.

“Für mich ist alles völlig undurchsichtig”, beurteilte Ganzger das Faktum, dass ein Aktenvermerk – zwei Gedächtnisnotizen, die erst Tage nach dem Wiederauftauchen angefertigt worden sein sollen – an die Öffentlichkeit gelangte. Bereits kurz nach den Aussagen des frühere Bundeskriminalamtschef Herwig Haidinger habe er wegen der “schlimmen Befürchtung”, dass private Details an die Öffentlichkeit kommen könnten, mit Pilz Kontakt aufgenommen.

Dabei hätte ihm der Grüne Sicherheitssprecher versichert, dass vertrauliche Inhalten von jeder Akteneinsicht ausgenommen würden, da nur Politisches von Interesse sei. Pilz habe im sinngemäß zugesichert, dass “alles, was dort in der Gefangenschaft passiert ist, keine Relevanz hat”, erklärte Ganzger.

Pilz selbst kritisierte in der Tageszeitung “Der Standard” (Montagausgabe), die Übermittlung der “heiklen” Unterlagen durch die Justiz. “Es wurde definitiv nichts ausgemacht”, betonte Gerichtssprecher Christian Gneist auf APA-Anfrage. Eine Vereinbarung, Bestimmtes nicht zu übermitteln, habe es nicht gegeben. Nach einer den Akt zum Fall Kampusch betreffenden Anfrage habe die zuständige Richterin entschieden, alles bis auf die Einvernahme von Frau Kampusch zu übermitteln.

Die Protokolle der Einvernahme von Natascha Kampusch durch die Polizei seien aber definitiv nicht an den Ausschuss übermittelt worden, diese befinden sich im Safe des Landesgerichts, so Gneist. Dies bestätigte auch die Staatsanwaltschaft. Ein Verfahren untersuche derzeit, wie die privaten Details an die Öffentlichkeit gelangen konnten, sagte Staatsanwaltssprecherin Michaela Schnell. Zum Kreis der Verdächtigen zähle jeder, der Zugang zu dem Akt hatte. Man sei auf jeden Fall tief bestürzt und bedaure, dass derartige Informationen an die Öffentlichkeit gelangten.

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