Kampfhunde: Wiener Hundeführschein ab sofort Pflicht

Ab Freitag ist der Wiener Hundeführschein ausnahmslos für alle Halter eines sogenannten Kampfhundes verpflichtend. Legt der Besitzer eines gelisteten Tieres die nötige Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nicht ab, drohen je nach Delikt Strafen von bis zu 3.500 Euro. In Gefahrensituationen kann der Vierbeiner sogar dauerhaft abgenommen werden. Die Polizei und das städtische Veterinäramt (MA 60) werden in den kommenden Tagen gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchführen.
Hundeführscheinpflicht seit Juli 2010
Grundsätzlich besteht bereits seit Juli 2010 eine Hundeführscheinpflicht für insgesamt zwölf Rassen bzw. Mischlinge darunter Rottweiler, Pitbullterrier, Dogo Argentino oder Mastiff. Prüfungsanmeldungen werden u.a. direkt bei der MA 60 im Bezirk Landstraße entgegengenommen. Ab Anschaffung eines indexierten Tieres hat man drei Monate Zeit, den Hundeführschein zu absolvieren. Für Halter, die bereits vor Einführung der Regelung einen Listenhund besaßen, wurde allerdings eine Übergangsfrist geschaffen. Diese ist nun ausgelaufen. (APA)