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Wiener Hundeführschein: Welche Hunde stehen auf der Liste - und wer kontrolliert?

Rottweiler stehen auf der Wiener Kampfhund-Liste
Rottweiler stehen auf der Wiener Kampfhund-Liste ©bilderbox.at
Mit 1. Juli ist der verpflichtende Führschein für sogenannte Kampfhunde in Wien Pflicht. Kontrolliert werden die neuen Regelungen von der Wiener Polizei in Kooperation mit der MA 60 (Veterinäramt der Stadt Wien). Nun liegt auch die Liste der betroffenen Hunderassen vor.

Bei der Polizei laufen die Vorbereitungen, es gibt Schulungen für die Mitarbeiter, wie die neuen Regelungen kontrolliert werden. “Im Zweifelsfall werden Experten von der MA 60 beigezogen, etwa um festzustellen, ob der Hund zu jenen Hunden zählt, für die der Führschein künftig verpflichtend ist”, erläutert Peter Goldgruber von der Wiener Polizei.

Sofortabnahme in Gefahrensituationen
Mehr Möglichkeiten als bisher gibt es für die Polizei: Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es einfacher festzustellen, ob der Umgang mit dem Hund sicher ist. Wird ein Hundehalter nach 1. Juli mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, setzt es eine Verwaltungsstrafe. Zusätzlich wird die behördliche Aufforderung erteilt, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen. In Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden.

Liste der Hunde
Beim Hundeführschein müssen Hundehalter beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von Experten rund um den Wiener Tierschutz-Ombudsmann Hermann Gsandtner wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen.

Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar, sie wurde in einer Verordnung festgelegt. Es betrifft Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.

“Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich”, so Umweltstadträtin Ulli Sima.

Voraussetzungen für die Prüfung zum Hundeführschein
.) Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen
.) Der Hund muss gechippt sein
.) Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein
.) Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein

Beißkorbpflicht während der Übergangsfrist bis Juni 2011
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren. Für hundeführscheinpflichtige Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2010 in Wien gehalten wurden, gilt eine Übergangszeit bis 30.Juni 2011. Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets einen Beißkorb tragen.

Infos: www.tieranwalt.at

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