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Kalte Progression: Regierung beschloss Entlastungen

Die Regierung beschloss Steuerentlastungsmaßnahmen.
Die Regierung beschloss Steuerentlastungsmaßnahmen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Mittwoch hat die Regierung im Ministerrat das Gesetz zur Verwendung des variablen Drittel aus der Abschaffung der sogenannten kalten Progression beschlossen.
Kalte Progression: Wer vom "letzten Drittel" profitiert
AK und ÖGB fordern diese Entlastungen

Mit dem variablen Drittel aus der Abschaffung der sogenannten kalten Progression sollen wie bereits angekündigt im kommenden Jahr die niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden. Mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden werden zudem steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt werden.

Kalte Progression: Regierung lobt sich für Abschaffung

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sprach am Mittwoch im Pressefoyer von einem "Leistungspaket" und nutzte den Beschluss des Progressionsabgeltungsgesetz dazu, einmal mehr die Abschaffung der Kalten Progression als "historisch" zu loben. Die Maßnahme habe auch dazu beigetragen, trotz hoher Inflation die Kaufkraft in Österreich zu erhalten. Natürlich würden die Mittel in den kommenden Jahren im Budget fehlen, aber es handle sich um einen "Akt der Fairness", so Brunner. Mit der Verwendung des variablen Drittels würden zudem wichtige Schwerpunkte für Leistung und zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels gesetzt und darüber hinaus Familien mit Kindern entlastet.

Die Grüne Klubchefin Sigrid Maurer betonte die soziale Komponente der Maßnahmen. Mit dem "sozialen Drittel" aus der Abschaffung der kalten Progression würden ganz klar die niedrigen Einkommensgruppen entlastet. Die Erhöhung des Kindermehrbeitrags auf 700 Euro sei wichtig im Kampf gegen Kinderarmut. ÖVP-Klubchef August Wöginger zeigte sich "besonders stolz" über die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung für Überstunden, die viele Mitarbeiter derzeit aufgrund des Arbeitskräftemangels leisten müssten. Leistung müsse sich in diesen Land auch lohnen, so Wöginger.

Steuerstufen werden seit Abschaffung der kalten Progression an Inflation angepasst

Die Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer wurde mit Jahresbeginn abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Dritteln automatisch. Die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen im kommenden Jahr hat die Regierung nun beschlossen.

Kalte Progression: Gesetz soll im November beschlossen werden

Das variable Drittel macht 2024 knapp 1,2 Mrd. Euro aus. Mit rund 800 Millionen Euro davon werden die ersten vier Steuerstufen gestaffelt entlastet sowie die Absetzbeträge erhöht. Um die Leistung von Überstunden zu belohnen, wird der monatliche Freibetrag angehoben. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags für Selbstständige steigt. Erhöht werden auch die Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zudem wird die Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhaft verlängert. Zur Entlastung der Familien wird der Kindermehrbetrag für Geringverdiener von 550 Euro auf 700 Euro angehoben. Das Gesetz soll im November im Parlament beschlossen werden.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) lobte die Übernahme der steuerrechtlichen Homeoffice-Regelungen ins Dauerrecht am Mittwoch als "ersten Schritt", forderte aber auch eine Valorisierung des steuerfreien Homeoffice-Kostenersatzes. "Das ist gerade angesichts der Teuerung unbedingt notwendig", so der ÖGB im Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter). Die Industriellenvereinigung sprach von "positiven Signalen für die zahlreichen leistungsbereiten Menschen im Land und in Hinblick auf die Linderung des Fach- und Arbeitskräftemangels". Zugleich forderte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung aber "weitere Schritte für mehr Leistung", wie beispielsweise Anreize für Weiterarbeit über das Regelpensionsalter hinaus.

(APA/Red)

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