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Kärntner Polizist an Corona gestorben: Tod gilt als Dienstunfall

Weil ein an Corona verstorbener Polizist sich im Dienst angesteckt haben könnte, haben seine Angehörigen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Weil ein an Corona verstorbener Polizist sich im Dienst angesteckt haben könnte, haben seine Angehörigen Anspruch auf Hinterbliebenenrente ©APA (Sujet)
Zu einem Fall für die Versicherung wurde ein Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus, der sich bei der Polizei in Kärnten ereignete. Dieser ist von der Versicherung nun als Dienstunfall eingestuft worden.

Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Die Entscheidung bedeutet, dass die Familie des Mannes Ansprüche auf Hinterbliebenenrente hat. Der 52-jährige Beamte starb vor einem Jahr an einem Multiorganversagen infolge einer Corona-Infektion.

Kärntner Polizist könnte sich bei der Arbeit angesteckt haben - Dienstunfall

Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Beamte in der Arbeit angesteckt hatte, hat die Dienststelle dies der zuständigen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) gemeldet. Die hat jetzt nach eingehender Prüfung entschieden, dass der Tod des Polizisten ein Dienstunfall war.

Weitere Auskünfte könne man, da es sich "um einen konkreten Einzelfall handelt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen", sagte Johannes Trauner, Chef der Ombudsstelle der BVAEB, gegenüber der Zeitung.

Corona-Ansteckung soll mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" im Dienst passiert sein

Nach Erkundigungen beim Dienstgeber - an der Dienststelle des Beamten hatte es eine ganze Reihe von Coronafällen gegeben - und einer Überprüfung der Krankengeschichte entschied die Versicherung, dass es mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" einen Zusammenhang zwischen der Infektion des Polizisten und der Ausübung seines Dienstes gegeben habe.

(APA/Red)

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