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Justizanstalt Simmering: Handyräuber verurteilt, Tumulte im Verhandlungssaal

Urteile gegen Handyräuber in der Justizanstalt Simmering.
Urteile gegen Handyräuber in der Justizanstalt Simmering. ©APA (Symbolbild)
Drei Häftlinge der Justizanstalt Wien-Simmering raubten zwei Mitinsassen Handys, USB-Sticks und Tattoo-Farbe. Sie wurden zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.

Weil drei Insassen der Justizanstalt Wien-Simmering zwei Mitgefangenen im Gefängnis an sich verbotene Handys und darüber hinaus USB-Sticks und Tattoo-Farbe abgenommen hatten, sind die jungen Männer am Donnerstag wegen Raubes zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein Schöffensenat verhängte über zwei Burschen im Alter von 19 beziehungsweise 20 Jahren 17 Monate beziehungsweise zwölf Monate Haft.

Ein 28-Jähriger, der Aufpasserdienste geleistet hatte, indem er mit einem Besenstil in dem Haftraum patrouillierte, wo die Beraubten eingeschüchtert und geohrfeigt wurden, erhielt im Straflandesgericht 14 Monate. Für Staatsanwalt Michael Schietz fielen die Strafen im Hinblick auf das getrübte Vorleben der Angeklagten – der Älteste weist bereits zehn einschlägige Vorstrafen auf – zu milde aus. Er legte dagegen Berufung ein. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Turbulente Szenen im Verhandlungssaal

Nach der Urteilsverkündung kam es im Verhandlungssaal zu turbulenten Szenen. Der 20-Jährige wollte sich zu seinen unter den Zuhörern befindlichen Angehörigen begeben, wurde daran aber von der Justizwache gehindert. Darauf versuchte sich der bullige, groß gewachsene und durchtrainiert wirkende Mann loszureißen. Drei Beamte hatten alle Mühe, ihn zu bändigen, wobei ihn einer in den Schwitzkasten nahm, was im Publikum zu erbosten Protestschreien führte. Zwei junge Männer machten Anstalten, nach vorne zu stürmen, was ihre Begleiterinnen unterbanden. Nachdem Verstärkung eingetroffen war und sich die Situation einigermaßen beruhigt hatte, wurden der 20-Jährige und seine Mittäter schließlich von nicht weniger als zwölf Beamten abgeführt. Der Staatsanwalt kündigte an, er werde gegen den 20-Jährigen ein Verfahren wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt einleiten.

In der Verhandlung war es um einen Vorfall im September 2014 gegangen, der auf Video festgehalten wurde – ein Gefangener, der dafür nun wegen unterlassener Hilfeleistung rechtskräftig zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, hatte ihn mit seinem Smartphone aufgezeichnet. Dieses Dokument wurde am heutigen Verhandlungstag abgespielt. Das Video zeigt in erstklassiger Bild- und Tonqualität, wie zu nächtlicher Stunde plötzlich die Angeklagten eine fremde Zelle betreten, die ihnen von innen geöffnet wird, ihre zwei Opfer dazu bringen, sich an einen Tisch zu setzen, und unmissverständlich die Herausgabe der Handys verlangen. Als ein Gefangener nicht pariert, kassiert er mehrere kräftige Ohrfeigen. Die solcherart eingeschüchterten Opfer werden dann auch noch dazu gebracht, ihre “Bunkerverstecke” zu leeren. “Ich verstehe nicht, wieso man Häftlinge in der Nacht derart unbeaufsichtigt lässt. Das, was da passiert ist, wäre nicht einmal in einem Internat möglich gewesen”, gab einer der Verteidiger zu bedenken.

(APA, Red.)

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