Im Juni passierte die Justiz-Panne, über die ganz Österreich sprach: Ein Häftling der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist Ende Juni irrtümlich entlassen worden. Der 31-Jährige gab sich als sein Zellenmitbewohner aus, der kurz vor der Entlassung stand, und ging frei. Kurz nachdem der Mann untergetaucht war, meldete sich der Mitinsasse, der später ebenfalls enthaftet werden musste.
Entflohener Häftling darf Gefängnis nun “legal” verlassen
Der 31-jährige Häftling tauchte unter und stellte sich Anfang September mit seinem Rechtsanwalt der Polizei.
Laut Medienberichten soll der geflohene Häftling nun wirklich als freier Mann das Gefängnis verlassen dürfen. Seine Ehefrau und er werden gemeinsam nach Serbien zurückkehren.
Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen
Nach dem Vorfall wurden verschärfte Sicherheitsmaßnahmen festgelegt. Häftlingen werden zukünftig bei der Einlieferung die Fingerabdrücke abgenommen, wobei die Daten elektronisch gespeichert werden. Bei Enthaftungen werden diese dann noch einmal mit den Fingerprints abgeglichen, die der Betreffende noch einmal abliefern muss.