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Justiz erwartet lange Ermittlungsdauer bei kino.to

Nach dem Schlag gegen das Filmportal kino.to rechnet die deutsche Justiz mit monatelangen Ermittlungen.
kino.to wurde vom Netz genommen

Zwölf Beschuldigte nach Razzia weiterhin in Haft

Von den 21 Beschuldigten sind 12 in Untersuchungshaft, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, am Donnerstag mitteilte. Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen.

Die Fahnder durchsuchten am Mittwoch 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten Deutschlands, darunter Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München, aber auch in Frankreich und Spanien. Von 13 Festgenommenen wurde eine Person wieder freigelassen. Nach einem weiteren Beschuldigten werde noch gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Klein.

Unter den Beschuldigten seien sowohl Betreiber der Website kino.to als auch – zum Teil mit diesen identisch – Personen, die beschuldigt werden, als sogenannte Streaming-Hoster illegale Kopien von Filmen für Internet-Nutzer bereitgestellt zu haben. “Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten”, sagte der Staatsanwalt. Außerdem wird das Beweismaterial ausgewertet, darunter auch mehrere beschlagnahmte Server. Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte Klein. Da es bisher kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten.

Dass die Betreiber der Seite auch die meisten Streaming-Server selbst betrieben hätten, entkräftige laut dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) die “Verteidigungslinie von kino.to und manchen Unterstützern”. Wie in einer Aussendung betont wurde, habe sich somit die Behauptung, “dass das Portal nur Links zur Verfügung stellt, als vordergründige Täuschung herausgestellt”.

“Offensichtlich haben nach langjährigen, stagnativ scheinenden Versuchen die Anti-Piraterie-Organisationen des DACH-Bereichs auf verschiedenen Wegen einen wesentlichen Erfolg erreicht. Pirateriebekämpfung im Internet ist also keineswegs ein aussichtsloses Unterfangen”, so VAP-Geschäftsführer Werner Müller. Neben zivil- und strafrechtlicher Konsequenzen will der VAP aber auch “freiwillige Kooperationsmodelle mit allen gutwilligen Betroffenen” forcieren, um die Akzeptanz für legale Angebote zu steigern. Die Reaktionen auf die Aktivitäten des VAP habe laut Ferdinand Morawetz, Präsident des Vereins, gezeigt, “dass noch viel Aufklärungsbedarf besteht”.

Die Plattform kino.to bot Links zu Streaming-Servern an, die zahllose Filme, darunter auch aktuelle Blockbuster, bereitstellten. Sie soll zuletzt von täglich mehreren hunderttausend Menschen genutzt worden sein. Die Betreiber erzielten entsprechend hohe Einnahmen aus Internet-Werbung. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten werden auf siebenstellige Euro-Beträge geschätzt.

Mit kino.to-Nachfolgern ist zu rechnen

Nach dem Aus von kino.to rechnet die Filmindustrie in Deutschland mit der Entstehung ähnlicher Plattformen. “Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden”, sagte die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Christiane Ehlers. Die Streaming-Plattform kino.to sei “das mit Abstand bekannteste illegale Angebot” gewesen. Es sei zu erwarten, dass das Vorgehen der Behörden “eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken” werde, so Ehlers. Die Geschäftsmodelle solcher Angebote seien aber offenbar so lukrativ, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei.

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