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Jurist klärt auf: Corona-Partys unter Nachbarn nicht verboten

Ein Jurist machte auf eine Regelungslücke bei den Corona-Maßnahmen aufmerksam.
Ein Jurist machte auf eine Regelungslücke bei den Corona-Maßnahmen aufmerksam. ©pixabay.com (Sujet)
Das gemeinsame Feiern mit Nachbarn ist angesichts der Corona-Krise keine gute Idee - aber nicht verboten.
Grauzonen bei Corona-Maßnahmen

Die in Österreich geltenden Verkehrsbeschränkungen sind in der COVID-19-Verordnung nicht konkret formuliert. Mit dem Verfassungsrechtler Andreas Janko von der Johannes Kepler Universität Linz hat am Dienstag ein weiterer Jurist auf eine Regelungslücke aufmerksam gemacht.

Nicht verboten sei eine Party in einem Mehrparteienhaus, sagte Janko im "Corona Update", einer Video-Diskussion der Universität.

Lücke bei Corona-Regelung: Stiegenhaus kein öffentlicher Raum

Die auf Grundlage des ersten COVID-19-Maßnahmengesetzes am 16. März erlassene Verordnung "verbietet nur das Betreten öffentlicher Orte. Wer Mitbewohner in einem Mehrparteienhaus besucht, muss dafür meist nur das Stiegenhaus betreten, das kein öffentlicher Ort ist, wenn es abgeschlossen ist. Hier geht die Verordnung ins Leere", erklärte Janko.

"So verantwortungslos aktuell eine gemeinsame Party von Nachbarn desselben Wohnhauses ist, so wenig ist sie derzeit verboten."

(APA/Red)

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