Junges Wohnen: "Berechnungen zu kompliziert"

Junge Vorarlberger stehen oft vor dem Problem, dass sie aufgrund eines geringen Einkommens keine eigene Wohnung mieten können. Hinzu kommt, dass die Berechnungsgrundlagen und Kriterien sehr unübersichtlich, kompliziert und kaum nachvollziehbar sind.
Einkommensgrenzen
Hauptkriterium für die Wohnbeihilfe ist das Einkommen (Jahreseinkommen dividiert durch zwölf, abzüglich verschiedener Freibeträge). Wenn dieses zu hoch ist, bekommt man grundsätzlich keine Beihilfe. Die Grenzen liegen z.B. bei 1414 Euro für eine, 1669 Euro für zwei und 1840 Euro für drei Personen im Haushalt.
Was ist „ortsüblich“?
Weiters ist die Bewilligung abhängig von der „ortsüblichen“ Miete, die von jeder Gemeinde selbst festgelegt wird. Liegt die Miete über diesem Richtwert, gibt es keine Beihilfe. W&W-Anfragen zur Berechnungsgrundlage sorgten bei Gemeindeverband und auf Landesseite für betretenes Schweigen. Verantwortlich, dafür klare Richtlinien festzulegen, ist offenbar niemand. Obwohl das Land Hauptfinanzier der Wohnbeihilfe ist, lässt man den Gemeinden hier freie Hand.
„Beraten lassen!“
Diese Punkte kritisiert auch Michael Dittrich, GF dowas: „Die Einkommensobergrenzen sind aus Sicht der Vorarlberger Armutskonferenz nicht ausreichend. Wir würden ein anderes Modell empfehlen“, so Dittrich. „Auf Wohnungssuche sollte man sich auf jeden Fall beraten lassen (in Bregenz dowas, Dornbirn Kaplan Bonetti, Feldkirch Caritas), denn die Berechnungen sind derzeit zu kompliziert, als dass man das selbst verlässlich hinkriegen würde.“

4 Zahlen zur Wohnbeihilfe
10.500 Haushalte in Vorarlberg bekommen Wohnbeihilfe. 11.000 Anträge gab es 2014.
140 Anträge wurden wegen Überschreitung der ortsüblichen Miete abgelehnt.
24 Prozent des Einkommens gelten bei einer einzelnen Person als „zumutbarer“ Wohnungsaufwand.
1800 Neuanträge auf Wohnbeihilfe wurden im Jahr 2014 gestellt.
Drei Fragen..
…an Wolfgang Kopf, Fachbereichsleiter Wohnbeihilfe Land Vorarberg.
Ist eine Änderung der aktuellen Berechnungsgrundlage denkbar?
Es wird diskutiert, was denkbar ist. Hierbei ist wichtig, dass wir das Arbeiten attraktiv halten und Missbrauch verhindern. Es ist zu beachten, dass z.B.Freibeträge für Alimentationszahlungen für Kinder bis 150 Euro nicht berücksichtigt werden. Auch Familienbeihilfe und -zuschuss des Landes sowie das Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.
Wie errechnet man die ortsübliche Miete?
Da die Festlegung der Grenzwerte für die Ortsüblichkeit der Miete Gemeindesache ist, wird vom Amt der Landesregierung keine Liste geführt. Wir geben auch keine Richtlinien aus. Die Festlegung von landesweit einheitlichen Grenzwerten ist nicht sinnvoll, da die 96 Gemeinden in Vorarlberg in ihrer Struktur, Lage und den wohnungsrelevanten Parametern unterschiedlich sind.
Warum bekommen Schüler, Lehrlinge und Studenten keine Förderung?
Dies gilt nicht für Personen, die aus einer Arbeitslosigkeit oder zur besseren beruflichen Qualifizierung in ein Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnis wechseln. In diesem Zusammenhang ist außerdem auch die Unterhaltspflicht der Eltern zu beachten.