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Jürgen Pinter: Höchststrafe verhängt

Der Kärntner Skilangläuferist wurde nach einem am Frei­tag veröffentlichten Urteil des Obersten Sportgerichts in Lausanne wegen eines Doping­vergehens mit einer Sperre für vier Jahre belegt.

Der 29-Jährige war vom Ski-Weltverband (FIS) in Zusammenhang mit der Dopingaffäre im österreichischen Skilanglauf-Team bei den Olympischen Spielen in Turin 2006 nicht bestraft worden, doch das IOC und die Welt-Anti-Doping-Agentur beriefen gegen diese Entscheidung und forderten eine vierjährige Sperre. Dieser Berufung wurde nun stattgegeben.

Das Oberste Sportgericht legte den Beginn der Sperre mit 1. März 2006 fest. Pinter wurde von dem Gremium der Besitz einer verbotenen Methode sowie Komplizenschaft bei Dopingvergehen zur Last gelegt. Gegen diese Strafe ist keine Berufung möglich. Pinter, der vom IOC auf Lebenszeit von Olympischen Spielen ausgeschlossen worden war, wollte am 29. November auf der zweiten Station in Kuusamo in den Langlauf-Weltcup einsteigen.

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