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Jihadismus-Teenager bleibt in St. Pölten in Untersuchungshaft

Der 15-Jährige bleibt vorerst hinter Gitter.
Der 15-Jährige bleibt vorerst hinter Gitter. ©APA (Symbolbild)
Der 15-Jährige, der 2014 Pläne hatte, den Westbahnhof in die Luft zu sprengen, bleibt in St. Pölten vorerst in U-Haft.
15-Jähriger erneut festgenommen
Der erste Prozess
Aus U-Haft entlassen
Junger Jihadist gefasst

Ein 15-Jähriger, der erst im Mai 2015 wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat verurteilt worden war, bleibt weiterhin in St. Pölten in U-Haft. Dieses Ergebnis der ersten Haftprüfung teilte Michaela Obenaus von der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage mit.

Die nächste Haftprüfung findet in einem Monat statt, der Abschlussbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung könnte schon vorher vorliegen. “Derzeit sind noch Zeugenvernehmungen ausständig, auch Datenträger sind noch auszuwerten”, sagte Obenaus.

Propagandamaterial verteilt und für IS geworben

Die bisherigen Ermittlungsergebnisse haben laut der Staatsanwältin “am Tatverdacht nichts geändert”. Der 15-Jährige wurde vor zwei Wochen erneut wegen Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung durch Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz im Auftrag der Staatsanwaltschaft festgenommen. Er soll einem Burschen Propagandamaterial übermittelt und versucht haben, ihn für die Idee, in den Jihad zu ziehen, zu gewinnen.

Der Jugendliche war erst im Juni aus der Haft entlassen worden und hatte vor seiner erneuten Festnahme offenbar bei seiner Familie gelebt. Erstmals war er im Oktober 2014 festgenommen worden. Der damals 14-Jährige plante, den Wiener Westbahnhof zu sprengen, und hatte für den IS geworben. Nach zwei Wochen in U-Haft wurde er unter Auflagen entlassen, tauchte unter und musste erneut in Haft.

Im Prozess am 26. Mai vergangenen Jahres legte er ein Geständnis ab. Der Jugendliche erhielt zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Dazu erging die Weisung, sich während der Probezeit einer Psychotherapie zu unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

(APA, Red.)

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