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Justizanstalten produzieren tausende Masken

Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ©Screenshot - APA Videos
3.000 pro Woche schaffe man derzeit in den 14 teilnehmenden Anstalten pro Woche. 5.000 seien das Ziel, sagte Justizministerin Alma Zadic
So ist die Lage im Justizbereich

Angesichts der Coronakrise haben die Insassen von Österreichs Justizanstalten mit der Produktion von waschbaren (und damit wiederverwendbaren) Mund-Nasen-Masken begonnen. 3.000 pro Woche schaffe man derzeit in den 14 teilnehmenden Anstalten pro Woche, 5.000 seien das Ziel, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag in einer Pressekonferenz.

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Gedacht seien sie für den Eigenverbrauch der Justiz, doch auch Krankenanstalten oder etwa die Caritas würden damit versorgt, so Zadic. Auch den Abgeordneten zum Nationalrat und den anwesenden Regierungsmitgliedern überreiche man heute, Freitag, anlässlich der Sitzung solche Masken. In den Justizanstalten tragen sie die Bediensteten, aber auch jene Häftlinge, die neu hinzukommen, und zwar für vier Wochen nach der anfänglichen Isolation.

Schutzmaßnahmen in den Anstalten

Generell seien zum Schutz vor der Corona-Epidemie sehr umfassende und einschränkende Maßnahmen in den 28 Justizanstalten getroffen worden, so Zadic, etwa durch die komplette Streichung von Besuchen. Eine Umfrage habe nun gezeigt, dass dies sehr gut angenommen worden sei. "Die Insassen wissen, dass die Situation gravierend ist, dass jeder irgendwie anpacken muss", so die Justizministerin.

Zum Beschluss stehen an:

Zadic lieferte in der Pressekonferenz auch einen Überblick über jene Maßnahmen aus ihrem Ressort, die im Nationalrat heute, Freitag, im Zusammenhang mit Corona zum Beschluss anstehen. So sind Mieten, die aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von 1. April bis 30. Juni nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, kein Kündigungsgrund, können bis Jahresende nicht eingeklagt und auch nicht mit einer bezahlten Kaution abgedeckt werden. Delogierungen werden gesetzlich verboten. Befristete Mietverträge können weiterlaufen, ohne dass sie sich automatisch um drei Jahre verlängern.

Vermieter, die damit um ihr Einkommen umfallen, können ihre Kredite stunden lassen. Für Verzugszinsen gibt es eine Beschränkung auf die gesetzliche Höhe von vier Prozent. Im Baubereich sind bei Konventionalstrafen für Verzögerungen Erleichterungen vorgesehen. Gesellschaftsrechtlich wird etwa für GmbHs und Vereine die Möglichkeit geschaffen, Versammlungen auch mittels Videokonferenzen oder ähnlichem abzuhalten, und bei verpflichtenden Rechnungslegungen werden die Fristen erstreckt.

Für den Justizbereich selbst ist eine Unterstützung für jene vorgesehen, die ihre Haft zu Hause mit Fußfessel absitzen. Verlieren sie aufgrund der Krise ihren Job, müssen sie nicht sofort zurück ins Gefängnis, sondern erhalten einen mehrmonatigen Aufschub. Auch was ihre Versicherung in dieser Zeit betrifft, strebe man gemeinsam mit dem Sozial- und Arbeitsministerium eine Lösung an, versprach Zadic.

APA-Liveblog:

In den heimischen Gefängnissen gärt es

In den heimischen Gefängnissen gärt es, nachdem zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 eine Reihe von Maßnahmen in Kraft getreten sind, die für die Insassen schwer hinnehmbar waren. Besuche von Angehörigen wurden eben so gestrichen wie Aus- und Freigänge, zuletzt wurden Werkstätten geschlossen und die täglichen Hofspaziergänge abgesagt bzw. limitiert.

Nach weiteren, darüber hinausreichenden Einschränkungen in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt - mit 1.057 Haftplätzen das größte Gefängnis des Landes - beschreiben Strafverteidiger und selbst Justizwachebeamte die Stimmung unter den Häftlingen als explosiv. "Es ist wie bei einem Kelomat. Wir hoffen, dass der Druckdeckel auf dem Topf hält", meinte ein Beamter, der namentlich nicht genannt werden wollte, am Montag in einem Telefonat mit der APA.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte vor zwei Wochen erklärt, Häftlinge sollten auf Telefonate und Videotelefonie ausweichen, um auf diesem Weg den Kontakt mit ihren Angehörigen aufrecht zu erhalten. In der JA Josefstadt wurden jedoch vor kurzem die erlaubten Telefonate, die über eigene Apparate geführt werden müssen, auf zehn Minuten pro Tag beschränkt. Auf Abteilungen, in denen als nicht gefährlich eingestufte Häftlinge bisher einen gewissen Bewegungsradius hatten, wurden Aufenthalte bzw. ein Verweilen am Gang untersagt. Die Insassen müssen in ihren Zellen bleiben, wenn sie nicht gerade am Weg zum Duschen oder zum Telefonieren sind. Wechselseitige Zellenbesuche sind nicht mehr erlaubt.

Das Duschen ist "so kurz wie möglich" zu halten, heißt es in einer Anweisung, wobei sich nur mehr höchstens vier Personen gleichzeitig im Nasszellenbereich aufhalten dürfen. Nach dem Abtrocknen ist unverzüglich in den Haftraum zurückzukehren. "Ich weiß nicht, wie lange wir diesen Zustand durchsetzen können, ohne dass es scheppert", wandte sich ein weiterer Justizwachebeamter an die APA.

Aus einer kleineren JA in Ostösterreich - der Informant ersuchte die APA, sie nicht zu nennen, um von seinen Vorgesetzten nicht erkannt zu werden - wurden am Montag ähnliche Bedingungen beschrieben. Die Häftlinge wären "praktisch rund um die Uhr weggesperrt".

(APA) (Red.)

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