Jetzt auch Fall für Anwälte und Gerichte
In Oberösterreich werden Schadenersatzklagen überlegt, in Steyr gibt es polizeiliche Vorerhebungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die Verantwortlichen in den Gemeinden und bei den Donaukraftwerken weisen die Vorwürfe zurück.
In Mauthausen war für Dienstagabend eine Versammlung der „Geschädigten“ des Aist-Dammes anberaumt. Die Linzer Anwälte Johannes Hintermayr und Peter Burgstaller vertreten diese Anrainer. Es geht um die Frage, ob der Damm des Aistflusses während des Hochwassers rechtzeitig geöffnet wurde oder, wenn nicht, welche Überflutungen und damit Schäden die Folge waren.
Zuständig für die Öffnung des Dammes war – bei „Gefahr in Verzug“ – der Bürgermeister von Mauthausen, Erwin Wohlmuth (S). Dieser erklärte am Dienstag, der Damm sei sehr wohl zum richtigen Zeitpunkt geöffnet worden. Die Linzer Anwälte wollen von einem Gutachter auch prüfen lassen, ob es in Mauthausen Umwidmungen von Grün- in Bauland gab und dadurch Häuser oder Betriebe in hochwassergefährdeten Zonen errichtet wurden. In diesem Fall wäre die Gemeinde schadenersatzpflichtig, meinen die Anwälte. Dazu Bürgermeister Wohlmuth: „Die Umwidmungen waren unbedenklich, mit dem jetzigen Aist-Hochwasser konnte niemand rechnen“. Er sehe keinen Ansatz für Schadenersatzforderungen an ihn oder die Gemeinde, so Wohlmuth.
In Steyr hat – so berichtete die „Neue Kronenzeitung“ am Dienstag – die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der „fahrlässigen Gemeingefährdung“ polizeiliche Vorerhebungen gegen die Ennskraftwerke in Auftrag gegeben. Die bestätigte der Leitende Staatsanwalt Friedrich Enzenbrunner auf Anfrage der APA. Es gehe um die Frage, ob die Ennskraftwerke die Schleusen zum richtigen Zeitpunkt geöffnet haben. Die Ennskraftwerke weisen den Vorwurf zurück: Man habe sich strikt an die von der obersten Wasserrechtsbehörde vorgegebene Betriebsordnung gehalten.
Auf diese Betriebsordnung verweisen auch die Donaukraftwerke Aschach und Ottensheim, nachdem dort aus der Gemeinde Goldwörth (Bez. Urfahr-Umgebung) Kritik kommt. Der Bürgermeister von Goldwörth, Helmut Außerwöger (V), sagte, durch ein „falsches Schleusen-Management“ sei es in der Nacht auf den 14. August zu einer zusätzlichen Überflutung von Goldwörth gekommen. Man überlege derzeit rechtliche Schritte gegen die Donaukraftwerke der Verbund-Austrian Hydro Power AG (AHP).
Verbund-Sprecher Heinrich Schmid kontert: „Der Abfluss des Hochwassers kann durch die Donaukraftwerke nicht beeinflusst werden, alle Maßnahmen in den Kraftwerken erfolgen ordnungsgemäß und nach den Bescheiden der Wasserrechtsbehörde und werden von dieser kontrolliert“. Vermutungen, nicht ausreichend koordinierte Maßnahmen in Kraftwerken hätten zu den Überflutungen geführt, „entbehren jeder Grundlage“, so Schmid.