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Jelzin verschuldete 1990 tödlichen Unfall

Russlands trinkfreudiger Ex-Präsident Boris Jelzin (74) soll im Schatten eines selbstverschuldeten Unfalls ins Amt gekommen sein: Er soll 1990 im Suff einen Motorradfahrer tödlich verletzt haben.

Das behauptet sein früherer Leibwächter Alexander Korschakow (54), der neben Jelzin zeitweise zweitmächtigster Mann im Kreml war, nach Angaben der jüngsten Ausgabe des deutschen Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“.

Der Darstellung Korschakows soll der Unfall nach einem Gelage in einem Schwitzbad (Banja) des Dorfs Molokowo, 60 Kilometer östlich von Moskau, passiert sein. Jelzin sei im Morgengrauen betrunken zu einer Spritztour aufgebrochen, seinen Chauffeur habe er auf den Beifahrersitz beordert. Einen Kilometer östlich des Dorfs habe er ein am Straßenrand haltendes Fahrzeug gerammt, dessen Besitzer mit einem daneben stehenden Motorradfahrer gesprochen habe.

Der Motorradfahrer sei durch die Wucht der Kollision schwer verletzt und Monate später im Spital gestorben. Der Fahrer des Moskwitsch, der den Unfall verursacht habe, sei eineinhalb Jahre danach Präsident der Russischen Föderation geworden, erzählte Korschakow, der nach eigenen Angaben damals als Leibwächter dabei war.

Dass er erst jetzt auspacke, in der zweiten Ausgabe seiner Memoiren „Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang“, habe einen einfachen Grund, so Korschakow: „Ich wäre damals in Stücke gerissen worden von den Leuten, hätte ich (im Sommer 1990) darüber geredet“.

Über den toten Motorradfahrer von der Landstraße bei Molokowo, das „erste Opfer auf dem Weg zur Demokratie“, wie Korschakow spottet, ist, so „Der Spiegel“, bis heute nichts bekannt. Jelzin selbst habe nie nach ihm gefragt. Das Opfer sei bis zum Tod von Korschakow und Kameraden betreut und dann begraben worden. Selbst entfernte Verwandte des Toten erhielten noch Geld, erinnert sich der Leibwächter.

Einen Großteil der „Drecksarbeit“ habe dann der KGB-Oberstleutnant Jurij Gorjakin erledigt. Er wurde Jahre später vor seinem Haus in Nachabino bei Moskau erschossen. Der heutige Schnapsfabrikant Wladimir Winogradow habe den Rest besorgt. Die Sache sei jedenfalls „Schnee von gestern“, sagte Korschakow, zumindest beinahe. Die Verjährungsfrist für das Delikt betrage 15 Jahre. Im Sommer sei die Sache durch.

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