Im Vorjahr starben nach vorläufigen Zahlen 31 Personen an den Folgen eines Ertrinkungsunfalles, hieß es vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) am Montag zur APA. In den meisten Fällen sind Unachtsamkeit und Selbstüberschätzung die Unfallursachen.
Kinder unter fünf Jahren gefährdet
Neben Erwachsenen sind laut KFV Kleinkinder unter fünf Jahren besonders gefährdet. Ertrinken ist in dieser Altersgruppe die zweithäufigste Todesursache nach Verkehrsunfällen. “Kleinkinder können ihren Kopf noch nicht selbstständig aus dem Wasser ziehen. Sie sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Gewässern, Pools oder Bädern sein.
Oft genügen nur wenige Minuten Ablenkung der Aufsichtspersonen, die für die Kleinen fatale Folgen haben können”, warnte KFV-Direktor Othmar Thann.
Aufblasbares Spielzeug keine Schwimmhilfe
Wichtig sei, dass Wasserspielzeuge wie aufblasbare Tiere, Schwimmreifen und Luftmatratzen keine Schwimmhilfen sind – sie schützen nicht vor dem Ertrinken. Aufblasbares Spielzeug kann ein Durch- oder Abrutschen von Kleinkindern nicht verhindern und vermittelt fälschlicherweise den Eindruck von Sicherheit, so das KFV.
Pools und Biotope stellen demnach eine besondere Gefahr dar. Jetzt sei die beste Zeit, Sicherheitsvorkehrungen für Gartenpools zu treffen.
(APA)