"Schon bisher waren Unfälle, die sich in einem ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ereignen im Homeoffice von der Unfallversicherung geschützt", erläuterte Risak im Gespräch mit der APA. Das gelte auch in gemischt genutzten Räumlichkeiten der Dienstnehmer, also nicht nur beispielsweise Arbeitszimmern.
Home Office: Versichert oder nicht?
"Meiner Einschätzung nach wurde der Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) kraft Gesetzes zum Betriebsort erklärt. Jegliche Unfälle während der - in der Regel sehr flexibel zu gestaltenden - Arbeitszeit, die in einem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, sind als Arbeitsunfälle anzusehen." Das war aber schon bisher so.
Als "irreführend" bezeichnet der Arbeits- und Sozialrechtler aber die Gesetzesbegründung, wenn dort die besondere Bedeutung der örtlichen Dimension des Arbeitsunfalls hervorgehoben wird. So werde suggeriert, dass im Homeoffice der örtliche Zusammenhang nur dann zu bejahen sei, wenn der Unfall in einem wesentlich betrieblich genutzten Teil des Hauses stattgefunden hat - etwa im eigenen Arbeitszimmer.
"Äußerst problematisch" seien die Begründungen auch, da sie den Eindruck erwecken, dass spätestens nach dem 31. Dezember 2020 kein Unfallversicherungsschutz im Homeoffice abseits des Arbeitszimmers mehr bestehe. Das sei aber "unzutreffend", gibt der Wissenschafter zu bedenken. Es gehe um die grundlegende Frage, ob ein Arbeitsunfall im Heimbüro bisher gar nicht geschützt war - was "schlicht nicht der Fall ist".
(APA/Red.)