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Intensivphase der Vorbereitung auf BP-Wahl beginnt

Die Intensivphase der Vorbereitung auf die Bundespräsidentschaftswahl beginnt.
Die Intensivphase der Vorbereitung auf die Bundespräsidentschaftswahl beginnt. ©APA/ERWIN SCHERIAU (Archivbild)
Diese Woche geht die Vorbereitung der Bundespräsidentenwahl in die Intensivphase. Bis Freitag müssen die BP-Wahl-Kandidaten ihre Unterstützungserklärungen abgeben. Ab sofort liegen die Wählerverzeichnisse auf.
Voraussichtlich 6,36 Mio. Wahlberechtigte
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Wer bei der Bundespräsidentschaftswahl in diesem Jahr gewählt werden möchte, muss bis spätestens Freitag, 17.00 Uhr, einen von 6.000 Wahlberechtigten unterstützten Wahlvorschlag einreichen.

Korrektur der Wählerverzeichnisse für die BP-Wahl 2022 möglich

Wer wählen möchte, sollte sich vergewissern, dass er im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde steht. Die Korrektur der Verzeichnisse startet am Dienstag, mit der Auflage in den Gemeindeämter. Bis Mitte September kann Einspruch erhoben werden.

Wahlberechtigt sind alle spätestens am Wahltag 16 Jahre alten Österreicher in der Gemeinde bzw. dem Wiener Bezirk, in dem sie am 9. August (das war der Stichtag) ihren Hauptwohnsitz hatten. Tatsächlich wählen darf man am 9. Oktober aber nur, wenn man im betreffenden Wählerverzeichnis steht.

Wählerverzeichnis kann bei der Gemeinde eingesehen werden

Diese Verzeichnisse muss jede Gemeinde vor jeder Wahl erstellen. Mittlerweile werden sie digital aus dem neuen "Zentralen Wählerregister" befüllt. Damit ist der Korrekturbedarf kleiner geworden. Aber in Einzelfällen kann eine Korrektur noch nötig sein. Etwa wenn sich ein Wahlberechtigter genau am Stichtag an einem Wohnsitz abgemeldet, sich aber erst (was zulässig ist) zwei Tage später an einem anderen Ort angemeldet hat.

Liegt eine falsche Eintragung vor, kann bei der betreffenden Gemeinde bis 8. September ein Berichtigungsantrag gestellt werden. Damit Wahlberechtigte prüfen können, ob sie richtig erfasst sind, müssen die Wählerverzeichnisse auf den Gemeinden bzw. Magistratischen Bezirksämtern zur Einsicht aufgelegt werden.

Hauskundmachung der Wahlberechtigten ab Donnerstag

In kleineren Gemeinden hat dies laut Wahlordnung ab dem 21. Tag nach dem Stichtag zu geschehen, also ab heute, Dienstag. Größere Gemeinden und Städte (ab 10.000 Einwohnern) müssen - kleinere Gemeinden können - ab Donnerstag in den Wohnhäusern die "Hauskundmachung" mit der Zahl der Wahlberechtigten aufhängen. Für genaue Kontrollen müssen aber auch sie die Wählerverzeichnisse zur Einsicht auflegen, allerdings nur für eine Woche ab 2. September.

Über Einsprüche entscheiden müssen alle Gemeinden bis 14. September. Ist ein Wahlberechtigter mit dieser Entscheidung nicht zufrieden, kann er sich mittels (schriftlich bei der Gemeinde bis 16. September einzubringender) Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Dieses muss bis spätestens 20. September entscheiden.

Zahl der Wahlberechtigten steht am 23. September fest

Danach können die Gemeinden die Wählerverzeichnisse aktualisieren - und am 23. September werden sie abgeschlossen. Dann steht auch fest, wie viele Österreicher heuer wahlberechtigt sind. Laut vorläufigen Zahlen (vor Start des Berichtigungsverfahrens) sind es 6,362.681, um 0,53 Prozent weniger als bei der Nationalratswahl 2019.

Wahlkarten für BP-Wahl können bereits beantragt werden

Wahlberechtigte, die nicht am 9. Oktober in "ihrem" Wahllokal die Stimme abgeben können, können bereits Wahlkarten beantragen. Damit können sie die Briefwahl nützen oder am Wahltag in einem anderen Ort zur Urne schreiten. Eine Wahlkarte brauchen auch Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag (9. August) umgezogen sind und nicht in der "alten" Gemeinde wählen wollen. Denn bei einer Abmeldung nach dem Stichtag bleibt man im Wählerverzeichnis des früheren Hauptwohnsitzes.

Nachrichten zur BP-Wahl 2022

(APA/Red)

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