Informationen zur Bürgermeister-Stichwahl in Feldkirch

Nach der Gemeinderatswahl am 16. März 2025 steht fest: Da keine:r der Kandidat:innen die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, findet am 30. März 2025 in Feldkirch eine Stichwahl um das Bürgermeisteramt statt. Wahlberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl stimmberechtigt waren.
Die Wahlinformationen zur Stichwahl werden bis nächste Woche zugestellt. Diese enthalten jedoch keine Anforderungskarte für die Wahlkarte. Eine Wahlkarte kann dennoch – wie schon bei der Gemeinderatswahl – beantragt werden. Aufgrund der kurzen Frist empfiehlt die Stadt Feldkirch, die Wahlkarte persönlich im Bürgerservice zu beantragen und dort direkt zu wählen. Das Bürgerservice ist von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.
Wer die Wahlkarte nicht persönlich beantragen kann, sollte die schriftliche Beantragung so früh wie möglich erledigen. Die gesetzliche Frist für die schriftliche Beantragung endet am 26. März 2025. Allerdings besteht bei einer späten Beantragung das Risiko, dass die Wahlkarte nicht rechtzeitig per Post zugestellt wird. Die Stadt Feldkirch hat keinen Einfluss auf den Postweg. Eine persönliche Beantragung der Wahlkarte im Bürgerservice ist noch bis 28. März 2025, 12 Uhr möglich. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahlsonntag, 30.3.2025 um 13.00 im Rathaus einlangen, damit die Stimme gezählt wird. Der Online-Wahlkartenantrag ist ab sofort unter https://www.wahlkartenantrag.at/ möglich.