Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens:
a) bei einer alleinstehenden Person netto Euro 1.118,00,
b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen netto Euro 1.648,00,
c) bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto Euro 1.369,00 und
d) zuzüglich zu a) oder b) oder c) bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto Euro 196,00 betragen.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung etc.) nachzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindehaus Nüziders, Bürgerservice, T. 62241-0 und unter www.nueziders.at