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Indexierung der Familienbeihilfe laut EuGH unzulässig

Für Kinder im Ausland gab es durch die Indexierung weniger Geld.
Für Kinder im Ausland gab es durch die Indexierung weniger Geld. ©APA
Laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs verstößt die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich gegen EU-Recht. Ein verbindliches Urteil soll in den kommenden Monaten fallen.
Deutlich weniger Ersparnis durch Indexierung
Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland

Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, wie es in den am Donnerstag veröffentlichten Schlussfolgerungen des EU-Generalanwalts Richard de la Tour heißt.

Die Betroffenen würden schlussendlich in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer, argumentierte de la Tour. Eine Festsetzung der Höhe der Familienleistungen nach dem Wohnsitz stelle eine Verletzung des Freizügigkeitsrechts dar.

Indexierung der Familienbeihilfe seit 2019

Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden. Vor allem für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern, die in Österreich aktiv sind, bedeutete diese Regelung hingegen zum Teil herbe Einbußen.

Nicht nur verstoße die Regelung gegen geltende Vorschriften, sie sei auch noch diskriminierend, hieß es seitens der EU-Kommission. Die Indexierung gelte schließlich "nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist." Die EU-Kommission reichte im Mai 2020 Klage beim EuGH ein.

Urteil soll in den kommenden Monaten fallen

Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.

"Die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts kommt für mich nicht überraschend. Ich war immer dieser Überzeugung und habe das deshalb auch so erwartet", schrieb der ÖVP-EU-Mandatar und Erster Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas, auf Twitter. Auch für die Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament, Monika Vana, kam der Schlussantrag "wie erwartet". Die Indexierung sei "ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen". Barbara Neßler, Grüne Familiensprecherin im Nationalrat, forderte von den zuständigen Ministerin Vorkehrungen für "die Rückzahlung der vorenthaltenen Summen aus den Beihilfen an die betroffenen Anspruchsberechtigten" zu treffen. Damit dies rasch nach einem EuGH-Urteil erfolgen könne.

Prestigeprojekt der türkis-blauen Koalition

Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein von Anfang höchst umstrittenes Prestigeprojekt der türkis-blauen Koalition. Sowohl die Nachbarländer als auch Europaexperten hielten das Ansinnen schon vor Beschluss mit dem Europarecht für unvereinbar. Einsparen wollte Türkis-Blau mit der Indexierung 114 Millionen Euro jährlich. Gemäß einer parlamentarischen Anfragebeantwortung waren es 2019 nur 62 Millionen.

"Die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts kommt für mich nicht überraschend. Ich war immer dieser Überzeugung und habe das deshalb auch so erwartet", schrieb der ÖVP-EU-Mandatar und Erster Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas, auf Twitter.

Auch für die Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament, Monika Vana, kam der Schlussantrag "wie erwartet". Die Indexierung sei "ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen". Barbara Neßler, Grüne Familiensprecherin im Nationalrat, forderte von den zuständigen Ministern Vorkehrungen für "die Rückzahlung der vorenthaltenen Summen aus den Beihilfen an die betroffenen Anspruchsberechtigten" zu treffen. Damit dies rasch nach einem EuGH-Urteil erfolgen könne.

"Jedes Kind ist gleich viel wert"

"Jedes Kind ist gleich viel wert und soll die gleichen Chancen bekommen", so die beiden SPÖ-Abgeordneten, Frauen- und Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner und Familiensprecherin Petra Wimmer. "Wir hoffen, dass es nun, nach diesem Gutachten des EuGH, möglich sein wird, dieses unselige Relikt aus türkis-blauer Zeit endlich zu beseitigen."

NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard begrüßte das EuGH-Gutachten. Die Indexierung der Familienbeihilfe sei "eine vollkommen sinnbefreite und zudem schwer anti-europäische Regelung", teilte er in einer Aussendung mit. "Es hat sich dabei lediglich um reinen Populismus der damaligen türkis-blauen Regierung gehandelt – auf Kosten der Kinder und ihren Familien."

Caritas gegen Indexierung

Für Caritas-Präsident Michael Landau war die Indexierung der Familienbeihilfe "seit jeher keine gute Idee". Gerade die Coronavirus-Pandemie hätte gezeigt, dass Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einen "ganz wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft" leisten würden, so Landau mit Blick auf den Gesundheits- und Pflegebereich. Er hofft, dass der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt.

Ähnlich äußerte sich Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. So könne man nicht Pfleger und Pflegerinnen "nach Österreich holen, die dann aber um ihre Rechte beschneiden", heißt es in einer Aussendung. "Ich fordere eine rasche Rückabwicklung, damit Menschen, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, nicht mehr länger diskriminiert werden."

(APA/red)

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