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Deutlich weniger Ersparnis durch Indexierung der Familienbeihilfe

Die Indexierung der Familienbeihilfe war nicht so erfolgreich wie geplant.
Die Indexierung der Familienbeihilfe war nicht so erfolgreich wie geplant. ©APA
Die Indexierung der Familienbeihilfe brachte weniger Einsparungen als gehofft. Nur 62 statt der geplanten 114 Millionen Euro konnten gespart werden. Österreich könnte aber noch eine Klage am Europäischen Gerichtshof blühen.
Familienbeihilfe für Kinder im Ausland
Sieben Staaten beschweren sich

Die Indexierung der Familienbeihilfe ist eines der Prestigeprojekte der türkis-blauen Regierung gewesen. Die beiden Parteien erhofften sich dadurch enorme Einsparungen, doch laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der NEOS waren die Erwartungen zu hoch. Das berichtete der "Standard" am Mittwoch.

Nur 62 statt 114 Millionen eingespart

Statt der geplanten 114 Millionen Euro wurden demnach lediglich 62 Millionen Euro eingespart.Im Jahr 2019 hatten ÖVP und FPÖ Sozialleistungen für im Ausland lebende Kinder an die Lebenshaltungskosten in ihrer Heimat angepasst, auch wenn ihre Eltern in Österreich in das Sozialsystem einzahlen. Die Maßnahme war umstritten und könnte sogar gegen EU-Recht verstoßen.

Laut "Standard" erhalten etwa 137.100 im EU-Ausland und im EWR-Raum lebende Kinder Sozialleistungen, obwohl sie nicht bei ihren Eltern in Österreich leben. Die meisten dieser Kinder befinden sich in Ungarn oder in der Slowakei - für sie gab es wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten finanzielle Einbußen. Weil die Anpassung aber auch in die andere Richtung erfolgte, erhielten Kinder in Italien, Spanien, Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Norwegen oder der Schweiz mehr Geld. Für sie wurden dem Bericht zufolge 154.000 Euro mehr ausgegeben.

Klage gegen Österreich möglich

Die Indexierung der Familienbeihilfe stieß nicht nur in Österreich, sondern auch in der EU auf Kritik. Die EU-Kommission leitete damals ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil die Regelung den europäischen Gleichheitsgrundsatz verletze. Außerdem erhielt Österreich Mahnschreiben von der EU-Kommission. Ein weiterer Schritt könnte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein. Sollte die Anpassung der Familienbeihilfe dort als unionswidrig beurteilt werden, drohen Österreich Strafzahlungen in Millionenhöhe.

(APA/red)

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