Das weitere Vorgehen nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof, der Ausgangsbeschränkungen und Ladenöffnungs-Verordnung nun rückwirkend aufgehoben hat, ist nun völlig offen, betonte man im Rathaus. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte sich zuvor in einer Pressekonferenz dafür ausgesprochen, hier eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen. Eine Generalamnestie für vom Magistrat erlassene Strafen lehnte er ab.
Corona-Strafen: Wiener Verfahren landeten großteils vor dem Landesverwaltungsgericht
Ein großer Teil der Wiener Verfahren landete auch vor dem Landesverwaltungsgericht - vor allem die oft beachtliche Höhe der Strafen sorgte für Kritik. Dabei war etwa ein Wiener erfolgreich, der zu einer Strafe von 500 Euro verdonnert worden war. Sein Rechtsmittel hatte Erfolg.
Er hätte zahlen sollen, weil er einen Freund ohne triftigen Grund in seiner Wohnung besucht hatte. Das Landesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass auch zur Zeit der Ausgangsbeschränkungen kein bestimmter Grund nötig war, um die Öffentlichkeit zu betreten.
(APA/Red)