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In JA-Josefstadt vergewaltigt: Prozess gegen Jugendlichen fortgesetzt

In Haft vergewaltigt: Prozess gegen missbrauchten Buben fortgesetzt
In Haft vergewaltigt: Prozess gegen missbrauchten Buben fortgesetzt ©APA
Jener 14-Jährige, der im Mai 2013 in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt von einem älteren Mithäftling vergewaltigt wurde, steht nun wegen Raubes vor Gericht.
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14-Jähriger vergewaltigt

Nachdem beim Prozessauftakt im vergangenen April Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des mittlerweile 15-Jährigen aufgekommen waren, bescheinigt ihm nun ein Gutachten Verhandlungstauglichkeit.

Gutachten liegt vor

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter, die im Auftrag des Gerichts die Verhandlungs- und Zurechnungsfähigkeit des Burschen zu beurteilen hatte, kommt in ihrer Expertise zum Schluss, dass das auffällige Verhalten, das der Angeklagte an den Tag gelegt hatte, nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Vielmehr entspreche dieses “einer szenisch-demonstrativen und durchaus zweckgerichteten Verhaltensweise, die sich der minderjährige Angeklagte mittlerweile angeeignet hat, um belastenden Situationen zu entkommen.”

Jugendlicher in Haft vergewaltigt

Der Bursch habe als Opfer einer Vergewaltigung “viel Aufmerksamkeit bekommen” und versuche mit seinem Sozialverhalten “diese Aufmerksamkeitszuwendung aufrecht zu erhalten”, schreibt Wörgötter in ihrem der APA – Austria Presse Agentur vorliegenden Gutachten. Es stehe außer Zweifel, dass der Minderjährige infolge der ihm zugefügten sexuellen Gewalt eine Traumastörung davon getragen habe: “Sein zuletzt beobachtbares aggressives, provokantes und auch delinquentes Verhalten ist jedoch nicht als Symptomatik dieser Traumastörung zu interpretieren. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass der minderjährige Angeklagte seine ehemalige Opferrolle als eine Art ‘Freibrief’ erlebt, sich destruktiv und zweckgerichtet sozial unangepasst verhalten zu können, ohne dass dieses Verhalten entsprechende Konsequenzen hat”.

Verhandlung abgebrochen

Der Bursch hatte nicht nur – die unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführte – Gerichtsverhandlung gestört, so dass diese schließlich abgebrochen werden musste. Er wurde im Jänner, März und April des heurigen Jahres jeweils für vier Wochen vom Schulunterricht suspendiert, nachdem er Lehrerinnen körperlich attackiert, mit dem “Abstechen” bedroht und wüst beschimpft hatte. Mitschüler bewarf er mit Gegenständen, Inventar – darunter die Schulglocke – soll er zerstört haben. Der Ausschluss vom Unterricht wurde jeweils mit “Gefahr im Verzug” begründet: Das Lehrpersonal könne nicht mehr für die Sicherheit der Schüler garantieren, hieß es seitens des Stadtschulrats.

Darüber hinaus soll der 15-Jährige am 21. Juni einen Mitbewohner in einer betreuten WG in Wien-Landstraße, wo er zuletzt wohnhaft war, verletzt haben. Weil ihn dieser am Gang angeblich “komisch” anschaute, soll er ihm eine Faustschlag versetzt haben. Der Mitbewohner zeigte den Burschen an.

Verhandlung wird fortgesetzt

Die Psychiaterin fand keine Hinweise, dass diesen Vorfällen eine Zurechnungsunfähigkeit als Folge einer psychischen Krankheit oder eine tief greifende Bewusstseinsstörung zugrunde liegen könnte. Auch eine seelische Störung, die Verhandlungsfähigkeit nach sich ziehen würde, liegt laut Wörgötter nicht vor.

Daher wird am 3. November gegen den Jugendlichen wegen versuchten Raubes weiterverhandelt. Er soll Ende April 2013 gemeinsam mit zwei älteren Jugendlichen und einem strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann mit Gewalt sein Mobiltelefon abzunehmen.

Die Reaktionen nach dem Vorfall in der JA-Joefstadt.

(APA)

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