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In Bludesch regiert der Sparstift

Quer durch die Fraktionen wird der eingeschlagene Sparkurs mitgetragen.
Quer durch die Fraktionen wird der eingeschlagene Sparkurs mitgetragen. ©Hronek
6,4 Millionen Budget wurde von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. (amp) Die Fixkosten für Sozialhilfe mit 423.400 Euro, Spitalerhaltung mit 252.000 Euro, Personalkosten mit 806.00 Euro, öffentlicher Personennahverkehr mit 88.600 Euro, IAP –und Gewerbeparkabgang mit 75.
GV Bludesch/Betriebsgebiet

000 Euro belasten den Bludescher Haushalt 2013 schwer. Dazu kommen noch geplante Investitionen für eine Photovoltaikanlage auf dem Volksschuldach mit rund 30.000 Euro, Schulerhaltungsbeiträge für Mittelschule, Polytechnikum und Musikschule Walgau mit 98.000 Euro, die Erweiterung der Urnengräber, die Sanierung der ostseitigen Kirchenstiege und der Kirchenmauer mit rund 60.000 Euro. Die Kanalsanierung in Gais schlagen mit 55.000 Euro, der GIG-Abgang mit 82.000 Euro und das Pflegegeld mit 32.200 Euro zu Buche.

Schuldentilgung

1,9 Millionen Euro sind für Schuldentilgung, den Erwerb von Realitäten und Immobilien budgetiert. „Unser finanzieller Spielraum für all die anderen Verbindlichkeiten ist eng“, gibt Bürgermeister Michael Tinkhauser zu. Die brachliegende Tennisanlage soll rückgebaut, Pläne für die Zentrumentwicklung gemacht werden, Kosten für die Mitgliedschaft der Regio Im Walgau und das räumliche Entwicklungskonzept fallen an. Die Zusammenarbeit mit der Grazer ICG-Beraterfirma wird fortgesetzt. Die Gemeindevertretung trägt geschlossen den eingeschlagenen Sparkurs mit.

 Neue Solar-Richtlinien

Mehrheitlich (eine Gegenstimme) wurden die Richtlinien für die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen beschlossen, die künftig in der Energieregion Blumenegg zur Anwendung kommen. Demnach gelten Solar- und Photovoltaikanlagen an Gebäuden (auf Dächern und Fassaden) die gemäß nachstehender Richtlinie errichtet werden, in den Gemeinden der Energieregion Blumenegg als freie Bauvorhaben und baurechtlich nicht bewilligungspflichtig. Freistehende Solar- und Photovoltaikanlagen, die dieser Richtlinie entsprechen, sind soweit die Abstände zum Nachbarn eingehalten sind, und das Grundstück als Bauland gewidmet ist – baurechtlich anzeigepflichtig. Vor Baubeginn sind auf jeden Fall ein Plan der Solar- und/oder Photovoltaikanlage und eine ausgefüllte Checkliste der Baubehörde vorzulegen. Die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen wird im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Weg zur Energieautonomie 2050 ausdrücklich gewünscht. Auf das Erscheinungsbild im Orts- und Siedlungsbereich ist Rücksicht zu nehmen.

 Erweiterung des Betriebsgebietes

Einstimmig folgte die Gemeindevertretung einer Empfehlung von „stadtland“ zur Widmungsanpassung der Teilflächen nördlich der Walgaustraße im Bereich des Delunamagma-Areals mit rund 6.000 Quadratmetern als Betriebsgebiet für produzierende Betriebe.

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