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Impfpflicht laut Edtstadler mit EU-Recht vereinbar

Karoline Edtstadler sieht keine Probleme mit der Impfpflicht.
Karoline Edtstadler sieht keine Probleme mit der Impfpflicht. ©APA
Laut EU-Ministerin Karoline Edtstadler ist die Impfpflicht in Österreich mit dem EU-Recht vereinbar. Dabei müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Und auch Strafen seien notwendig.
Eckpunkte im Detail
Impfpflicht ab Februar

Die geplante Impfpflicht in Österreich ist laut Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) mit EU-Recht vereinbar. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom April 2021, das sich auf eine Beschwerde aus Tschechien wegen der Impfpflicht von Minderjährigen bezog, klargestellt, dass diese Impfpflicht rechtskonform ist", sagte die frühere Richterin in einem Interview mit der deuten Zeitung "Welt" (Montag-Ausgabe).

Impfpflicht kein Widerspruch zu Artikel 8 der EMRK

"Der Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, kann also auch durch eine Impfpflicht gerechtfertigt sein", so Edtstadler weiter.

Nach Ansicht von Edtstadtler ist es wichtig, dass die Impfpflicht auch "verhältnismäßig" sei. "Unsere Überlegung war: Wir wollen uns nicht mehr von Lockdown zu Lockdown hangeln - was ja auch eine massive Einschränkung von Grundrechten bedeutet - und setzen stattdessen auf eine hohe Durchimpfungsrate."

Voraussetzungen für die Impfpflicht

Edtstadler nannte in dem Interview noch andere Voraussetzungen für die Impfpflicht, die erfüllt seien. "Das Ziel muss klar definiert sein. Ziel ist in dem Fall der Gesundheitsschutz und der Erhalt einer funktionierenden Gesundheitsversorgung." Die dritte Voraussetzung für eine Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht laute: "Es muss ein wirksames Mittel geben, das heißt, die Impfung muss wirken."

Auf die Frage der Zeitung, ob sich denn gar nicht absehen lasse, ob der im Herbst zur Verfügung stehende Impfstoff auch wirklich wirke und eine neue Corona-Herbstwelle verhindert werden könne, antwortete die Europaministerin: "Natürlich wissen wir heute nicht, was das Virus noch mit uns vorhat und ob es weitere Varianten geben wird. Das müssen wir ständig evaluieren. Sollte die nächste Virusmutation im Herbst beispielsweise weniger gefährlich sein als die aktuelle Omikron-Variante, so müssen wir reagieren. Eine rasche Reaktion auf die äußeren Umstände könnte mithilfe einer sogenannten Verordnungsermächtigung geschehen, die vom Parlament gebilligt werden muss. Damit sind wir maximal flexibel."

Strafen notwendig

Nach Angaben von Edtstadler sind Strafen zur Durchsetzung der Impfpflicht notwendig: "Dabei darf die Strafe nicht zu niedrig sein, damit sie auch ernst genommen wird. Sie darf aber auch nicht zu hoch sein, damit sie nicht noch mehr Widerstand bei den Betroffenen erzeugt". Die Strafe bei Verstößen gegen die Impfpflicht werde in Österreich auch von der Höhe des Einkommens abhängen, die Höchststrafe soll 3.600 Euro betragen. "Das ist aus Sicht der Regierung angemessen."

(APA/red)

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