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Impfaufforderungen führten zu Beschwerdeflut bei Datenschutzbehörde

Mit insgesamt 4.500 Beschwerden gab es eine Verdoppelung.
Mit insgesamt 4.500 Beschwerden gab es eine Verdoppelung. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Von einem massiven Anstieg an Beschwerden bei der Datenschutzbehörde (DSB) anlässlich der Impfaufforderungen berichtete am Dienstag DSB-Leiterin Andrea Jelinek im Justizausschuss.

Jelinek zufolge sei es 2021 durch neue Planstellen gelungen, den früheren Rückstau an Beschwerden abzuarbeiten. Ab November 2021 habe sich die Behörde allerdings mit einer Beschwerdeflut zu den Corona-Impfaufforderungen konfrontiert gesehen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Task-Force zur Bewältigung der Beschwerdenflut eingesetzt

Mit insgesamt 4.500 Beschwerden, die eingegangen seien, stelle die Zahl mehr als die doppelte Menge eines normalen Jahreseingangs dar, berichtete die DSB-Leiterin im Zuge der Debatte über den Bericht der Behörde für das Jahr 2020. Als Reaktion darauf habe man eine Task-Force eingesetzt, um andere Bereiche und Aufgaben nicht einschränken zu müssen. Personell gebe es durch diesen massiven Beschwerde-Anstieg auch künftig Bedarf an weiteren Planstellen.

Im Jahr 2020 war im Hinblick auf die Pandemie und Datenschutz dem Bericht zufolge beispielsweise zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Informationspflichten über eine Erkrankung gegenüber dem Dienstgeber bestehen, ob ein Dienstgeber andere Dienstnehmer über einen Infektionsfall informieren darf oder was bei Homeoffice zu beachten ist. Die DSGVO bilde den Rahmen, innerhalb dessen sich Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bewegen dürfen.

Beschwerde über Contact-Tracing in Gastronomie stattgegeben

In einigen Bundesländern seien Gastronomen zum Contact-Tracing verpflichtet oder ermächtigt worden, bestimmte Daten ihrer Gäste zu erheben und sie auf Anfrage den Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, um im Fall einer Infektion mögliche Kontaktpersonen rasch nachverfolgen zu können, so der Bericht. Eine betroffene Person brachte diesbezüglich Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben, weil die entsprechende Verordnung zum gegebenen Zeitpunkt nach Ansicht der Datenschutzbehörde keine Deckung im Epidemiegesetz fand. In der Zwischenzeit sei das Epidemiegesetz entsprechend novelliert worden.

DSGVO kein Hindernis für Pandemie-Bekämpfung

Die DSGVO stellt dem Bericht zufolge durch Art. 9 kein Hindernis bei der Bekämpfung einer Pandemie dar. Dort wird die Verarbeitung von Gesundheitsdaten geregelt und im Abs. 2 weitreichende und großzügige Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Datenverarbeitung geboten.

Seit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 war die Zahl der Individualbeschwerden im Jahr 2020 mit 1.603 Individualbeschwerden dem Bericht zufolge trotz einem leichten Rückgang weiterhin hoch. Die Beschwerdeverfahren konzentrierten sich vorrangig auf das Recht auf Auskunft, Geheimhaltung, Berichtigung bzw. Löschung und Widerspruch.

(APA/Red)

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