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Immobiliensuche mit oder ohne Makler?

Der Makler erhält seine Provision erst, wenn ein Vertrag zustandekommt.
Der Makler erhält seine Provision erst, wenn ein Vertrag zustandekommt. ©unsplash
Die Suche nach dem passenden Wohntraum ist nicht immer leicht. Wenn die Entscheidung in Sachen Lage, Größe und Preis gefallen ist, stellt sich noch eine andere entscheidende Frage: suche ich privat? Oder engagiere ich sicherheitshalber einen Makler?

Egal, ob es um eine neue Wohnung oder das Traumhaus geht: Ein neues Heim zu finden oder das bestehende zu verkaufen ist oftmals harte Arbeit. Immerhin gilt es, den Markt kennenzulernen, die Angebote und Preise zu taxieren und auch die rechtlichen Risiken und Verpflichtungen zu überblicken. Die Entscheidung zum Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist nie eine leichte und meist mit großen Investitionen verbunden – sowohl zeitlich wie auch finanziell. Umso wichtiger ist es, sich über die Vor- und Nachteile von privater und professioneller Herangehensweise ausgiebig zu informieren und diese individuell für sich abzuwägen. Welche Unterschiede bezüglich rechtlicher Rahmenbedingungen und Preisgestaltung entstehen können, erläutern die Spezialisten der österreichischen Immobilienplattform FindMyHome.at gemeinsam mit den Immobilienrecht-Experten von Hasberger_Seitz & Partner Rechtsanwälte.

Rechtliche Sicherheiten durch ausgebildete Experten

Einen Immobilienmakler zu engagieren heißt, alle Agenden eines Immobilienkaufs in die Hände eines ausgebildeten Vermittlers zu legen. Solch ein Experte ist gewerblich tätig und hat sich an klare Spielregeln zu halten – nämlich an die des Maklergesetzes. „Oberste Pflicht eines Maklers ist es, die Interessen des Aufraggebers zu wahren, egal, ob es sich um Immobilienkäufer oder -verkäufer handelt. Als Sachverständiger ist er zudem rechtlich verpflichtet, über alle Umstände zu informieren, die für den Abschluss eines Geschäfts wesentlich sind. Werden Angaben falsch, missverständlich oder unvollständig gemacht, kann eine vorwerfbare Vertragsverletzung vorliegen und zu einer Minderung des Provisionsanspruches führen“, erklärt Immobilienrecht-Experte Mag. Wilhelm Huck. Durch die Beauftragung eines Maklers werden viele Gesetze und Regelungen in Kraft gesetzt, die den Auftraggeber vor rechtswidrigen Praktiken schützen.

Auf eigene Faust: Die private Immobiliensuche

Weniger streng und reglementiert läuft natürlich der Immobilienkauf im privaten Sektor ab. Wer sich entscheidet, die Immobiliensuche bzw. den -(ver)kauf selbst abzuwickeln, muss Detailfragen wie zum Beispiel „Ist der Kaufpreis marktkonform und fair?“ selbst überprüfen und sich alle nötigen Informationen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können, eigenständig organisieren. Stellt sich heraus, dass Informationen falsch und ungenügend waren, so kann sich der Käufer nicht an einen Immobilienmakler halten. Bei einem Immobiliengeschäft zwischen Privatpersonen ist das Konsumentenschutzgesetz grundsätzlich nicht anwendbar, doch kann ein Rücktrittsrecht ausnahmsweise dennoch zur Anwendung gelangen. Bernd Gabel-Hlawa, Geschäftsführer von FindMyHome.at: „Mein Tipp: Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, empfehle ich beim privaten Immobilienkauf immer zusätzlich ein Rücktrittsrecht bzw. Rücktrittsbedingungen vertraglich zu vereinbaren.“

Vorteil Rücktrittsrecht: nur bei gewerblicher Suche

Wer sich für einen Makler entscheidet, unterzeichnet als Auftraggeber einen Maklervertrag – dieser ermöglicht das sogenannte Rücktrittsrecht. Wurde der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten oder via Fernabsatz (Briefe, E-Mail, Internet etc.) abgeschlossen, kann der Suchende dadurch binnen 14 Tagen nach Abschluss des Maklervertrags ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Verabsäumt der Makler es, seinen Kunden Aufschluss über dieses Rücktrittsrecht zu geben, verlängert sich die Frist um ganze 12 Monate. „Der Zeitpunkt ist entscheidend. Erst nach Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Immobiliengeschäfts  haben Makler Anspruch auf eine Provision – wird diese vor Ablauf der Rücktrittsfrist entgegengenommen, ist es wettbewerbswidrig“, betont Mag. Wilhelm Huck.

Der preisliche Unterschied

Wird die Immobiliensuche an Profis übergeben, ist Erfolg das Maß der Dinge. „Der Makler erhält nur dann eine Entlohnung – die Provision – wenn er die Immobilie erfolgreich vermittelt. Diese darf nur eingefordert werden, wenn der Kaufvertrag auch tatsächlich rechtswirksam ist. Entscheidend dabei: Es muss nachgewiesen werden, dass das Geschäft auch wirklich durch den Makler zustande gekommen und abgewickelt worden ist“, so Bernd Gabel-Hlawa. Wie hoch die Provision maximal sein darf, definiert die Immobilienmaklerverordnung – dies gilt allerdings nur für Makler, die gewerbsmäßig tätig sind. Wer hingegen auf eine Provision verzichten möchte, muss sich privat auf die Suche machen. Kein Maklerentgelt zu bezahlen bedeutet aber auch, sich über Marktentwicklungen und standesübliche Preise selbst zu informieren sowie das Aufsetzen des Kaufvertrags, Rücktrittsvereinbarungen und die Prüfung aller Vertragsgegenstände eigenständig zu organisieren.

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