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Im Auftrag diskriminiert?

Schon in ihrer Kindheit hatte Vivienne das Gefühl, sie sei nicht Mario. Heute traut sie sich, ihre Transidentität frei auszuleben.
Schon in ihrer Kindheit hatte Vivienne das Gefühl, sie sei nicht Mario. Heute traut sie sich, ihre Transidentität frei auszuleben. ©Sams
Vivienne brauchte Jahre, um genug Mut für das Outing als transsexuell zu sammeln. Jetzt hat sie es geschafft – und wird vom Land vor neue Probleme gestellt.

Von: Anja Förtsch (WANN & WO)

Zugegeben: Viviennes Lidstrich ist noch ein klein wenig zittrig – man sieht, dass sie noch nicht ihr ganzes Leben lang an den Umgang mit Kajalstift und Wimperntusche gewöhnt ist. Das ist kein Wunder: Vivienne wurde als Mario geboren. Die 30-Jährige ist transident, fühlt sich also nicht dem Geschlecht zugehörig, mit dem sie geboren wurde. Nachdem sie sich kürzlich nach über zehn Jahren Geheimhaltung geoutet hat, ist ihr größter Wunsch jetzt: endlich die Personenstandsänderung bekommen, also offiziell als Frau Vivienne Bont anerkannt werden. Eigentlich eine simple Dienstleistung beim Bürgerservice – aber offenbar nicht in Bludenz.

Schreiben wird ignoriert

„Dreimal war ich jetzt schon vor Ort im Bürgerservice. Und jedes Mal wurde mir die Personenstandsänderung verwehrt“, klagt Vivienne gegenüber WANN & WO. „Ich habe auch von Freunden aus der Trans-Community hier im Ländle erfahren, dass es bei den Standesämtern anderer Städte und Gemeinden nicht solche Probleme geben soll. Offenbar stellt sich nur Bludenz quer.“ Die Angestellten der Alpenstadt beriefen sich dabei jedes Mal darauf, dass sie eine Begutachtung vom Facharzt vorlegen müsse. „Das war einmal so geregelt, richtig“, sagt die 30-Jährige. „Aber das Bundesministerium für Gesundheit hat inzwischen eine neue Empfehlung verfasst. Und darin steht ausdrücklich, dass eine psychotherapeutische Stellungnahme ausreicht.“ Die hat Vivienne, offiziell verfasst und unterschrieben von der Dornbirner Psychotherapeutin Margit Türtscher-Drexel. In diesem Schreiben, dass WANN & WO vorliegt, steht auch eindeutig, dass Vivienne die zwei weiteren Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung erfüllt: nämlich die Einschätzung der Expertin, dass sich an dem „geschlechtlichen Zugehörigkeitsempfinden aller Voraussicht nach nichts ändern wird“ und dass Viviennes „äußeres Erscheinungsbild dem Identitätsgeschlecht angenähert ist“. Letzteres erkennt auch jeder Laie auf den ersten Blick: Vivienne trägt Kajal, Wimperntusche und Lippenstift, hat lackierte Fingernägel, pink gefärbte Haare und trägt Frauenkleidung.

Pikanter Brief vom Land

Eine Rolle bei der Sturheit der Bludenzer Beamten dürfte wohl auch ein pikantes Schreiben vom Land Vorarlberg spielen, das WANN & WO vorliegt. Darin verweist das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf einen Termin zur Begutachtung durch einen Facharzt, den Vivienne Mitte Mai hat – und befiehlt dem Bludenzer Standesamt praktisch direkt, Vivienne gegen Wände laufen zu lassen: „Das Verfahren zur Geschlechtsänderung sollte bis zur Vorlage des fachärztlichen Gutachtens ausgesetzt werden.“

©In diesem Schreiben, das im Auftrag des Landeshauptmannes unterzeichnet ist, wird die Stadt Bludenz angewiesen, ViviennesWunsch nach einer Personenstandsänderung vorerst abzulehnen. Faksimile: privat

Ministerium urteilt anders

Nicht nur, dass das Land Vivienne damit Steine in den Weg legt – es stellt sich auch gegen die Empfehlung des Bundesministeriums, eine Beurteilung durch einen Psychotherapeuten anzuerkennen. Jetzt könnte man sich natürlich fragen: Wenn Vivienne ohnehin schon Mitte Mai einen Begutachtungstermin bei einem Facharzt hat, warum dann der ganze Aufwand, warum nicht einfach bis dahin warten? „Es geht mir einfach um Respekt. Ich empfinde diese angeordnete Begutachtung durch eine völlig fremde Person als demütigend. Meiner Therapeutin habe ich mich anvertraut, sie kennt mich in- und auswendig und kann meine Transsexualität ja wohl am besten einschätzen“, sagt Vivienne. „Und natürlich will ich auch etwas gegen dieses diskriminierende System tun und anderen Menschen ein Stück weit den Weg ebnen.“ Aufgeben kommt für sie nicht in Frage. „Wenn es nötig ist, gehe ich jeden Tag zum Bürgerservice, bis ich die Personenstandsänderung habe“, sagt Vivienne WANN & WO. „Ich lasse mich nicht unterkriegen. Das war Marios Ding. Vivienne ist stark.“

„Gesetz ist eben Gesetz“

Die Stadt Bludenz und das Land Vorarlberg haben auf Viviennes Geschichte und die Vorwürfe reagiert.

Stefan Kirisits, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Bludenz, schickt im Gespräch mit WANN & WO einen wichtigen Punkt voraus: „Wir bewegen uns hier tief im Personenstands- und im Datenschutzrecht. Ich kommentiere hier nicht den Fall, sondern spreche allgemein.“ Und das tut der Stadtangestellte mit Entschiedenheit: „Wenn jemand eine personenstandsrechtliche Geschlechtsänderung will, dann muss sie gewisse Voraussetzungen gutachterlich nachweisen.“ Dabei bezieht sich Kirisits auf den entsprechenden Gesetzestext. „Und der sagt eindeutig, dass ein Gutachten von einem eingetragenen Sachverständigen vorzulegen ist. So ein Schreiben umfasst zehn bis 15 Seiten“, so der Sprecher. „Eine Stellungnahme durch einen Therapeuten ist eben kein solches Sachverständigengutachten.“

Knackpunkt ist Gutachten durch Sachverständigen

Dass das Gesundheitsministerium aber offiziell empfiehlt, auch eine psychotherapeutische Beurteilung zu akzeptieren – für Kirisits kein Argument: „Eine Empfehlung ist eine Empfehlung und kein Gesetz. Außerdem ist nicht das Gesundheitsministerium für das Meldewesen zuständig, sondern das Innenministerium.“ Im Büro des Landeshauptmannes, aus dem die Anweisung an die Stadt Bludenz erging, verweist man auf die Fachabteilung Inneres und Sicherheit. „Es gibt für solche Vorgänge eine klare Durchführungsanleitung vom Innenministerium. In der wird empfohlen, das irreversible Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht durch ein profundes Gutachten feststellen zu lassen“, so ein Sprecher gegenüber WANN & WO. „Es handelt sich dort um komplizierte Fälle. Außerdem geht es in der Folge um Hormontherapien, also um gesundheitliche Punkte. Wenn in der Form über Wohl und Wehe entschieden wird, dann muss diese Entscheidung sachlich fundiert sein.“ Man wolle eine Personenstandsänderung ja nicht versagen oder erschweren, heißt es. „Aber es muss Rechtssicherheit herrschen.“

(WANN & WO)

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