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Illegaler Tierhandel mit Katzenbabys in Wiener Park aufgedeckt

Die Katzenbabys und deren Mutter wurden beschlagnahmt.
Die Katzenbabys und deren Mutter wurden beschlagnahmt. ©TierQuarTier Wien
In Wien-Margareten konnte ein Fall von illegalem Tierhandel aufgedeckt werden. Ein Mann wollte in einem Park vier Kitten der Rasse Scottish Fold verkaufen, dabei handelt es sich um Qualzuchten.

Vergangene Woche wurden vier Babykatzen der Rasse Scottish Fold beschlagnahmt wurden. Ein Mann bot die etwa sieben Wochen alten Kätzchen illegal in einem Park in Wien-Margareten zum Verkauf an und machte sich damit gleich mehrfach strafbar. Denn: Scottish Fold Katzen sind Qualzuchten, die in Österreich per Tierschutzgesetz verboten sind.

Illegaler Tierhandel in Wien mit Qualzucht-Katzenbabys aufgedeckt

Die Babykatzen sowie deren Mutter "Lolo" wurden ins TierQuarTier gebracht und medizinisch untersucht. Der Katzenfamilie geht es den Umständen entsprechend gut, jedoch haben die Samtpfoten die für Scottish Fold Katzen typische genetische Veranlagung für die Krankheit Osteochondrodysplasie (OCD), die zu Beeinträchtigungen wie Gelenksschwellungen, verdickten und missgestalteten Gliedmaßen sowie abnormer Körperhaltung führt.

"Auch wenn es tragisch klingt: Vor Katzenmama Lolo und ihren Kitten liegt ein Leben voller Leid. Die unheilbare Erbkrankheit, die alle Scottish Fold Katzen in sich tragen, bereitet den Katzen unfassbare Schmerzen", erklärt TierQuarTier Betriebsleiter Thomas Benda.

Haltung von Tieren aus Qualzucht in Österreich verboten

Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) verzeichnet aktuell mehr Anfragen aus der Bevölkerung zum Thema Scottish Fold. "Oftmals sind die Anrufenden verunsichert, weil ihnen eine Faltohrkatze oder ein Mischling angeboten wurde, und sie nicht wissen, ob man so eine Katze halten darf", erklärt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien.

"Das Tierschutzgesetz ist hier ganz eindeutig: Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben oder auszustellen. Seit September ist auch die Bewerbung bzw. Abbildung der Tiere in der Werbung verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert Strafen von bis zu 7.500 Euro." Wichtig: Auch eine Schenkung ist nach dem Gesetz ein "Erwerb" und auch mischerbige Tiere sind verboten.

(Red)

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