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Illegale Pyrotechnik in Wien-Favoriten bei 19-Jährigem gefunden

Illegale Pyrotechnik in Wien-Favoriten sichergestellt
Illegale Pyrotechnik in Wien-Favoriten sichergestellt ©LPD Wien
Ein 19-jähriger Wiener hat einen offenbar schwungvollen illegalen Handel mit Knall- und Feuerwerkskörpern betrieben. Jetzt kam ihm die Polizei auf die Schliche.

Der Mann hatte die brisante Ware aus Tschechien nach Österreich gebracht, im Internet angeboten und aus dem Kofferraum seines Autos heraus verkauft.

Polizei fand illegale Pyrotechnik

Die Machenschaften des jungen Mannes wurden am Samstag gegen 13.30 Uhr von der Polizei beendet. Beamte nahmen telefonisch Kontakt mit dem 19-Jährigen auf. Er hatte die pyrotechnische Artikel im Internet zum Verkauf angeboten. Als Treffpunkt wurde die Quellenstraße in Wien-Favoriten vereinbart. Tatsächlich war der Verkäufer pünktlich an Ort und Stelle erschienen und bot den Kriminalbeamten seine im Kofferraum gelagerten Feuerwerkskörper zum Verkauf an.

“Superböller” unter Fund

Statt zu Kaufen stellten die Polizisten alle Gegenstände sicher. Unter den Pyrotechnika befanden sich sogenannte “Superböller”, die bei unsachgemäßer Handhabung schwere Verletzungen hervorrufen können, hieß es in einer Aussendung der Wiener Polizei. Mehr als 1.000 Knall- und Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt. Der Beschuldigte zeigte sich voll geständig, mehrere illegale Warentransporte über die tschechische Grenze durchgeführt zu haben. Anschließend verkaufte er die Böller entweder in der Quellenstraße oder am Reumannplatz. Er wurde angezeigt und muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro oder einer mehrwöchigen Freiheitsstrafe rechnen.

Die Polizei warnte aus diesem Anlass vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, könnten von der Polizei beschlagnahmt werden. In Österreich werden jedes Jahr etwa drei Tonnen Material sichergestellt, das anschließend vom Entschärfungsdienst vernichtet wird.

Verbotene Gegenstände

Im Ortsgebiet verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere). Ausnahmeregelungen können Bürgermeister erteilen. Sie können per Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Verboten ist auch die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten.

In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Art dafür bestimmt sind. Dies sind F1- und vereinzelt F2-Produkte. Unter F1-Produkte fallen in erster Linie Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller sowie Konfettiartikel. Die Verwendung von F2-Produkten in geschlossenen Räumen ist nur erlaubt, wenn dies am Gegenstand oder in dessen Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.

(APA)

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