Interview mit Alexander Hengl vom Wiener Marktamt:
Vienna.at: Herr Hengl, was soll man tun, wenn man z.B. eine Kakerlake in seiner Pizza findet?
Hengl: Wichtig ist es, so schnell wie möglich zu uns kommen. Im Idealfall mit der Rechnung.
Vienna.at: Was wird dann unternommen?
Hengl: Das Marktamt stattet dem Lieferanten, Supermarkt oder Lokal einen Besuch ab. Im konkreten Fall mit der Schabe in der Pizza wurde das Lokal geschlossen. Sollten Sie einen schimmligen Käse in einem Supermarkt kaufen, können wir nur eine amtliche Probe nehmen. In diesem Fall ist es nicht so einfach.
Vienna.at: Was muss der Schaben-Unternehmer machen, um sein Geschäft wieder zu öffnen?
Hengl: Schaben stellen ein großes Gesundheitsrisiko dar. Ein Schädlingsbekämpfer muss gerufen werden. Zwei Wochen wird es schon dauern, bis der Lieferanten-Service (in einem Wiener Außenbezirk Anm.d.Red.) wieder öffnen kann.
Vienna.at: Wie hoch ist die Strafe für solche Lieferanten?
Hengl: Hygienestrafen beginnen bei 350 Euro, das Maximum liegt bei 21.000 Euro.
Vienna.at: Von dieser Strafe hat der Verbraucher wenig, was können die betroffenen Kunden erwarten?
Hengl: Sollten gesundheitliche Folgen der Fall sein, können die Betroffenen sich dem Gerichtsverfahren mit einer Zivilklage anschließen. Schmerzensgeld kann also eingeklagt werden.
Vienna.at: Wie oft beschweren sich Wiener beim Marktamt?
Hengl: Wir nennen solche Beanstandungen “Parteibeschwerden”. Heuer hatten wir bereits 167 Parteibeschwerden, davon waren 39 berechtigt.
Ihre Beschwerden an die MA 59 – Marktamt
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