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Ibiza-Video: Einstweilige Verfügung gegen Wiener Anwalt

Der Anwalt darf das Video nicht mehr weiter verbreiten.
Der Anwalt darf das Video nicht mehr weiter verbreiten. ©APA/SZ
Johann Gudenus hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Wiener Anwalt erwirkt, der hinter dem Ibiza-Video stecken soll. Der ehemalige FPÖ-Klubchef klagte auch auf Schadenersatz.
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Der ehemalige FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hat eine einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt erwirkt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt. Demnach sei es diesem nun etwa verboten, das Video oder Teile dessen zu veröffentlichen, sagte Gudenus-Rechtsvertreter Heinz-Dietmar Schimanko dem Ö1-"Mittagsjournal".

Auch sei dem Anwalt, der die Fäden hinter der Entstehung des Videos gezogen haben soll, untersagt, dieses insgesamt oder Teile davon weiterzugeben oder anderen Personen vorzuspielen bzw. zugänglich zu machen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen seien ihm verboten.

Gudenus klagte auch auf Schadenersatz

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien habe einem Antrag Gudenus' auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Der Ex-FPÖ-Klubobmann hat zudem auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Für das Gericht sei maßgeblich gewesen, dass der beklagte Rechtsanwalt seinen Anwaltsstatuts missbraucht habe, um diese "arglistige Täuschung" an Gundenus zu begehen, so Schimanko.

Richard Soyer, der Rechtsvertreter des beklagten Anwalts, wiederum betonte gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal", dass es sich um eine vorläufige Gerichtsentscheidung handle, die man bekämpfen wolle. Sein Mandant habe sich wegen der laufenden Ermittlungen der "Soko Ibiza" und seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten nicht umfassend verteidigen können.

(APA/red)

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