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Ibiza-Video: Detektiv und "Zeit" streiten vor Gericht

Julian H. soll einer der Köpfe hinter dem Ibiza-Video sein.
Julian H. soll einer der Köpfe hinter dem Ibiza-Video sein. ©APA/SPIEGEL/SÜDDEUTSCHE ZEITUNG/HARALD SCHNEIDER
Der in die Ibiza-Causa verwickelte Detektiv Julian H. und die deutsche Zeitung "Die Zeit" stehen sich am Donnerstag vor Gericht gegenüber. Es geht dabei um die mutmaßliche Zeit von H. beim FBI und Drogengeschichten.

Am Donnerstag findet in Berlin eine Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video statt. Der Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle gespielt haben soll, hat die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" verklagt. Er bestreitet Details, die über ihn berichtet wurden, und will nun in einem Prozess eine einstweilige Verfügung erwirken.

FBI-Detektiv mit Drogenhintergrund

In einem Bericht der "Zeit" wurde H. als FBI-Detektiv bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Das berichtete "Der Standard" am Dienstag. Demnach bestreitet allerdings H.s Verteidiger, der prominente deutsche Medienanwalt Johannes Eisenberg, dass sein Mandant jemals für das FBI tätig war. Auch die Suchtgift-Vorwürfe verneinte er.

Die "Zeit" beharrt jedoch auf den Anschuldigungen gegen den 38-jährigen Detektiv. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert, der die Zeitung vertritt, sagte zur APA, er habe inzwischen viel neues Material, das er der Vorsitzenden Richterin Katharina Saar in dem Verfahren vor Gericht vorlegen werde.

Keine Angaben für die Gründe des Videos

Im Prinzip gehe es dabei um fünf Punkte, die von den beiden Parteien unterschiedlich gewichtet würden. Ein Punkt betreffe etwa die Frage, ob über die kriminelle Vergangenheit des Julian H. berichtet werden dürfe oder nicht und ob durch Erwähnung von früheren Drogendelikten die Persönlichkeitsrechte von Julian H. verletzt würden. Ein zweiter Punkt betreffe frühere Tätigkeiten von Julian H. - also ob er für das Bundeskriminalamt oder das FBI aktiv gewesen sei.

Ein dritter Punkt beschäftige sich laut Nabert mit der Frage, aus welchen Gründen das Ibiza-Video tatsächlich hergestellt worden sei. Die Darstellung des Wiener Rechtsanwalts Ramin Mirfakhrai, das Video sei zur Bewahrung der Demokratie in Österreich gedreht worden, mache sich Julian H. nicht zu eigen, gleichzeitig sei H. aber nicht bereit, sich zu äußern, warum das Video entstanden sei.

Filigrane Details

Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, ob man in der Berichterstattung darüber schreiben dürfe, ob es möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sei, Abhörgeräte und Videokameras zu verstecken. Ferner geht es auch um den Wortlaut einer Aussage, die Julian H. in einer Vernehmung im Landeskriminalamt Niederösterreich getätigt habe - nämlich ob, wann und wie lange er mit der Polizei tatsächlich gesprochen habe. "Das sind ganz spezielle filigrane Details, und die Frage ist, ob H. hier tatsächlich ein rechtlich geschütztes Interesse hat", sagte Nabert zur APA.

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(APA/Red)

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