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Ibiza-U-Ausschuss: Kathrin Glock muss 2.000 Euro Beugestrafe zahlen

Glock muss 2.000 Euro Strafe zahlen.
Glock muss 2.000 Euro Strafe zahlen. ©APA/BARBARA GINDL
Kathrin Glock muss wegen ihres Fernbleibens vom Ibiza-U-Ausschuss eine Beugestrafe zahlen. Die Strafe beträgt 2.000 Euro.

Die Frau des Waffenproduzenten Gaston Glock, Kathrin Glock, muss wegen ihres Fernbleibens vom Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Beugestrafe von 2.000 Euro zahlen. Das Bundesverwaltungsgerichts zeigte in seiner der APA vorliegenden Entscheidung zwar Verständnis für die Sorgen der Auskunftsperson, sich mit COVID-19 anstecken zu können, verwies aber auch auf die vom Parlament getroffenen Vorsichtsmaßnahmen. Aus diesem Grund reiche die Entschuldigung nicht aus

Bundesverwaltungsgericht entschied auf Antrag von SPÖ und NEOS

Glock war eigentlich für Ende November in den U-Ausschuss geladen worden. Sie hatte sich mit der Begründung entschuldigt, dass ihr Mann angesichts der Coronapandemie zur "höchst gefährdeten Risikogruppe" zähle und sie ihn daher schützen wolle. Für eine Befragung per Videokonferenz wäre sie aber bereit gestanden. In der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse ist dies eigentlich nicht vorgesehen.

Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete Glocks vorgebrachten Entschuldigungsgrund in seiner Begründung zwar als "lebensnah" und "nachvollziehbar", betonte aber auch die Schutzmaßnahmen, die das Parlament verhängt hatte. Darum sei man zur Ansicht gekommen, "dass die attestierte Zugehörigkeit einer geladenen Auskunftsperson zur COVID-19-Risikogruppe keine genügende Entschuldigung für ihr Fernbleiben darstelle".

Grundsätzlich stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine demokratiepolitisch wesentliche Kontrollfunktion zukomme, deren Ermittlungstätigkeit vor allem auch die Befragung von Auskunftspersonen zum Inhalt hat. "Diese Ermittlungstätigkeit wird zwangsläufig erheblich dadurch beeinträchtigt, wenn Auskunftspersonen einer Ladung ohne genügende Entschuldigung keine Folge leisten."

Glock sollte zu Aufsichtsratsposten befragt werden

Beantragt hatten die Verhängung der Beugestrafe SPÖ und NEOS. Glock soll unter anderem zu einem Aufsichtsratsposten befragt werden, den sie unter FPÖ-Minister Hofer erhalten hat. Glock hat noch die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden. Sollte Glock auch ihrer nächsten Ladung in den U-Ausschuss im kommenden Jahr nicht nachkommen, könnte sie auch vorgeführt werden.

(APA/Red)

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