Hypothetischer Ukraine-Gipfel: Immunität für Putin in Wien möglich

Der ukrainische Präsident nannte unter anderem Wien als möglichen Austragungsort für ein künftiges Friedensgespräch mit dem russischen Staatschef.
"Als Gastgeberland mehrerer internationaler Organisationen, darunter der OSZE, verfügt Österreich über langjährige Erfahrung in der Ausrichtung internationaler Treffen sowie in der Förderung von Dialog", erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums gegenüber der APA. Man stehe daher als Vermittler und Gastgeber bereit – vorausgesetzt, beide Seiten wünschen entsprechende Gespräche.
Haftbefehl durch den Internationalen Strafgerichtshof
Seit März 2023 besteht gegen Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl des in Den Haag ansässigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Dem russischen Präsidenten wird vorgeworfen, für die gewaltsame Verschleppung ukrainischer Kinder aus den von Russland besetzten Gebieten verantwortlich zu sein. Dabei handelt es sich laut Anklage um ein Kriegsverbrechen. Russland weist die Zuständigkeit des Gerichts zurück und erkennt das Römische Statut, die Rechtsgrundlage des IStGH, nicht an.
Immunität durch Amtssitzabkommen möglich
Österreich ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und somit grundsätzlich verpflichtet, Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken. Dennoch könne es laut Außenministerium zu einer Ausnahme kommen, und zwar über bestehende Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen in Wien.
Etwa der OSZE oder den Vereinten Nationen – könnte eine Teilnahme Putins unter dem Schutz diplomatischer Immunität ermöglicht werden. Diese Vereinbarungen sehen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an offiziellen Konferenzen bestimmte Schutzmechanismen vor, die auch vor strafrechtlicher Verfolgung schützen können.
Präzedenzfall Mongolei: Keine Festnahme trotz Verpflichtung
Ein vergleichbarer Fall ereignete sich im September 2024, als Putin die Mongolei besuchte. Auch dieses Land ist Vertragsstaat des IStGH und wäre verpflichtet gewesen, den Haftbefehl umzusetzen. Dennoch erfolgte keine Festnahme.
Der Gerichtshof rügte die Mongolei im Nachhinein wegen mangelnder Kooperation – ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich Staaten mit ihrer Pflicht zur Umsetzung internationaler Haftbefehle umgehen.
Rechtliche und diplomatische Gratwanderung
Die Diskussion um einen möglichen Gipfel mit Putin in Österreich verdeutlicht die rechtliche wie diplomatische Gratwanderung: Einerseits steht Österreich in der Pflicht, internationale Vereinbarungen umzusetzen.
Andererseits versucht das Außenministerium, seine Rolle als neutraler Vermittler im geopolitischen Kontext aufrechtzuerhalten. Die Frage, ob es im Ernstfall tatsächlich zu einem Besuch Putins in Wien käme – und wie Österreich dann reagieren würde –, bleibt derzeit offen.
(VOL.AT)