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Hypo-Gesetz: Fischer unterschrieb Schuldenschnitt

Fischer machte den Weg für den VfGH frei
Fischer machte den Weg für den VfGH frei
Bundespräsident Heinz Fischer hat "nach intensiver Prüfung" am Donnerstag das umstrittene Hypo-Sondergesetz unterschrieben. Dieses führt zu einem Schuldenschnitt in der Höhe von 890 Millionen Euro bei Nachranggläubigern trotz Kärntner Landeshaftung. Klagen wurden von Gläubigern wie der Weltbank oder heimischen Versicherungen bereits im Vorfeld angekündigt.

Die Präsidentschaftskanzlei teilte mit, dass Fischer das Gesetz mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und jetzigen Berater in der Präsidentschaftskanzlei, Ludwig Adamovich, geprüft hat. Dann hat sich der Präsident dazu entschlossen, “die Beurkundung des Gesetzesbeschlusses vorzunehmen und den Weg zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Fragen durch den Verfassungsgerichtshof freizumachen”. Im vorliegenden Fall handelt es sich laut Fischer “um durchaus ernstzunehmende verfassungsrechtliche Probleme, die aber nicht als ‘evidente Verfassungswidrigkeit’ qualifiziert werden können”.

Keine “evidente Verfassungswidrigkeit”

“Die Regelung war Gegenstand mehrerer Rechtsgutachten und umfassender Diskussionen im parlamentarischen und im außerparlamentarischen Bereich, deren Ergebnisse nicht identisch waren. Im Mittelpunkt standen das Erlöschen bestimmter Verbindlichkeiten und der damit verbundene Wegfall von Sicherheiten und Haftungen”, so Fischer weiter.

“Aus verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Sicht ist das vom Gesetzgeber bewirkte Erlöschen privatrechtlicher Verbindlichkeiten als Enteignung zu bewerten. Für die Zulässigkeit einer solchen hat der VfGH eine umfangreiche und detaillierte Judikatur entwickelt, wobei die Frage des Vorliegens eines ‘öffentlichen Interesses’ eine besondere Rolle spielt”, erinnert der Präsident. Nur ein im Bundesgesetzblatt kundgemachtes Bundesgesetz könne aber vom VfGH geprüft werden.

“Weg zur Überprüfung frei machen”

Die Kundmachung setze die Beurkundung durch den Bundespräsidenten voraus. “Ich habe mich daher entschlossen, die Beurkundung dieses Gesetzesbeschlusses im Sinne des Artikels 47 B-VG vorzunehmen und damit auch den Weg zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Fragen durch den VfGH freizumachen.”

(APA)

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