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Hungerstreik gegen Inhaftierung: Bruckberger wurde ins Spital verlegt

Gerhard Bruckberger wurde aus gesundheitlichen Gründen in ein Spital verlegt.
Gerhard Bruckberger wurde aus gesundheitlichen Gründen in ein Spital verlegt. ©bilderbox.com (Sujet)
Die gesundheitliche Situation von dem in U-Haft befindlichen Gewinnspiel-Betreiber Gerhard Bruckberger hat sich verschlechtert. Seit Anfang Februar protestierte er mit einem Hungerstreik gegen seine Inhaftierung - nun musste er in ein Spital verlegt werden.
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Die Situation um den seit über zwei Jahren in U-Haft befindlichen Gerhard Bruckberger, der unter der Marke “Friedrich Müller” europaweit Gewinnspiele veranstaltet und damit die Justiz auf den Plan gerufen hatte, spitzt sich zu. Der 47-Jährige, der seit Anfang Februar mit einem Hungerstreik gegen seine Inhaftierung protestiert, wurde nun aus gesundheitlichen Gründen in ein Wiener Spital verlegt.

Wie Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, berichtete, ist Bruckberger aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt in ein Krankenhaus überstellt worden: “Dort wurde er stationär aufgenommen.” Dass Bruckberger auf einer Intensivstation behandelt wird, wie zuvor seine Angehörigen erklärt hatten, konnte Prechtl demgegenüber nicht bestätigen.

Bruckberger in Wiener Spital verlegt

An sich ist in Österreich die Dauer der Untersuchungshaft auf zwei Jahre begrenzt. Selbst bei Verbrechen, die mit mehr als fünf Jahren Haft bedroht sind, ist ein Verdächtiger nach Ablauf dieser Frist auf freien Fuß zu setzen, wenn bis dahin gegen ihn keine Anklage erhoben wurde.

Bei Bruckberger, der seit Anfang Februar 2013 und damit seit 25 Monaten im Gefängnis sitzt, kommt diese Bestimmung deshalb nicht zum Tragen, weil gegen ihn bereits zwei Prozesse stattgefunden haben.

Prozess gegen “Friedrich Müller”

Im Oktober 2014 wurde er wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Stephanie Öner gelangte zur Überzeugung, Bruckberger habe zwischen August und Dezember 2008 etliche Verbraucher um 760.000 Euro betrogen, indem er ihnen per Postwurf fixe Gewinne vormachte, die entsprechenden Zusagen jedoch mit Express- oder Bearbeitungsgebühren in Höhe von zehn bis 100 Euro verknüpfte.

In einem zweiten Prozess, der den Zeitraum 2000 bis 2004 umfasste, wurde Bruckberger allerdings Ende November 2014 freigesprochen. Ein zur Gänze anders zusammengesetzter Senat war der Meinung, es liege keine Täuschung und damit kein Betrug vor.

Weitere Ermittlungen: U-Haft

Bruckberger blieb ungeachtet dieses Freispruchs in U-Haft, zumal seine Verurteilung nicht Rechtskraft erlangte. Seine Verteidiger Herbert Eichenseder und Jürgen Stephan Mertens hatten gegen die erstinstanzliche Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Außerdem sind gegen Bruckberger weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien anhängig.

Damit ist für den 47-Jährigen eine Situation gegeben, die aus seiner Sicht schwer auszuhalten sein dürfte: Wären nämlich die vier Jahre bereits rechtskräftig und er damit im ordentlichen Vollzug, könnte er nach Verbüßung der Strafhälfte – die U-Haft ist ihm zur Gänze auf die verhängte Strafe anzurechnen – nunmehr seine vorzeitig bedingte Entlassung beantragen. Die Chancen, diese gewährt zu bekommen, stünden nicht schlecht, da er keine Vorstrafen aufweist, ein intaktes Familienleben hat und damit gute Resozialisierungsmöglichkeiten hätte.

“Schweres Posttrauma und Depression”

Das Wiener Straflandesgericht wies allerdings am 20. Februar einen Enthaftungsantrag des 47-Jährigen ab und befand die Aufrechterhaltung der U-Haft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für nötig. Dass das Wiener Oberlandesgericht (OLG) dann auch noch eine Beschwerde der Verteidiger gegen eine vorangegangene Entscheidung in der Haftfrage verwarf, soll dem psychisch mitgenommenen Bruckberger weiter stark zugesetzt haben.

Das Vorgehen der Justiz habe bei Bruckberger, der “seit langem an einem schwerem Posttrauma mit tiefer Depression” leide, eine “nachhaltige negative Kettenreaktion” ausgelöst, heißt es in einem Mail seiner Lebensgefährtin. “Hoffentlich hat das Gericht jetzt ein Einsehen, ihn zumindest mit Fußfessel aus der Haft zu entlassen”, ist dem Schreiben unter Verweis auf den angeschlagenen Gesundheitszustand des 47-Jährigen zu entnehmen.

Im Hinblick darauf sei Tatbegehungsgefahr “aus medizinischer Sicht” jedenfalls nicht mehr zu befürchten.

(APA/Red)

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