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Hohe Nachfrage bei Pässen für Nachkommen NS-Opfern

NS-Opfer-Nachkommen stellten bereits 8.800 Anfragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft.
NS-Opfer-Nachkommen stellten bereits 8.800 Anfragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft. ©APA (Sujet)
Seit 1. September können Nachkommen von Opfern des NS-Regimes mit ausländischer Staatsbürgerschaft per sogenannter Anzeige auch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.

Bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sind dazu mit Stand Donnerstag bereits knapp 8.800 Anfragen über den dafür vorgesehenen Online-Fragebogen eingelangt, wie das Außenministerium der APA auf Anfrage mitteilte.

Interessenten an Pass für NS-Opfer-Nachkommen auf der ganzen Welt

NS-Opfer-Nachkommen meldeten sich aktuell in erster Linie bei den österreichischen Botschaften und Generalkonsulaten in Israel, Großbritannien, den USA und anderen Ländern in Nord- und Südamerika. Interessenten gebe es aber weltweit, hieß es vonseiten des Außenministeriums in Wien.

Personen, die selbst Opfer des NS-Regimes waren, konnten schon zuvor die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Seit einigen Wochen sind nun auch "Nachfahren in direkter Verwandtschaft eines verfolgten Vorfahren", also Kinder, Enkelkinder, Urenkel, etc. anzeigeberechtigt, wie es in online verfügbaren Informationen des Ministeriums heißt. Als Nachfahren gelten auch Adoptivkinder, die als Minderjährige adoptiert wurden.

Doppelstaatsbürgerschaft aus österreichischer sicht zulässig

Eine Doppelstaatsbürgerschaft ist dabei aus österreichischer Sicht zulässig, wobei aber darauf hingewiesen wird, "dass man in einigen Staaten die Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn man eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt".

Als Opfer des NS-Regimes im Sinne des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes gilt demnach "jene Person, die sich als österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte".

Online-Fragebogen muss für Recherche ausgefüllt werden

Zur bestmöglichen Unterstützung durch die Vertretungsbehörden im Vorfeld der Anzeigelegung ist laut dem Außenministerium zunächst ein Online-Fragebogen auszufüllen. Dort müssen auch Angaben zum Vorfahren gemacht werden. Diese sollen es den österreichischen Behörden ermöglichen, in historischen Akten und Archivbeständen Recherchen anzustellen. Der Fragebogen ist auf Deutsch, Englisch, Hebräisch (Eingabe nur mit lateinischen Schriftzeichen möglich) und Spanisch verfügbar. Das eigentliche Verfahren wird mit der Einreichung eines Anzeigeformulars sowie zusätzlich nötiger Dokumente in Gang gesetzt.

Zuständige Behörde für Personen, die nicht in Österreich geboren wurden oder dort leben, ist den Angaben zufolge grundsätzlich die Wiener Landesregierung, konkret die Magistratsabteilung (MA) 35. Nicht in Österreich lebende Personen können die Anzeige auch bei der für sie zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in ihrem Heimatstaat einreichen.

(APA/Red)

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