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Höhlenforscher muss Rettungsflüge nicht bezahlen

Die Hubschrauber-Einsätze der Polizei muss Westhauser nicht privat bezahlen.
Die Hubschrauber-Einsätze der Polizei muss Westhauser nicht privat bezahlen. ©EPA/Armer
Der deutsche Höhlenforscher Johann Westhauser muss nach seiner spektakulären Rettung aus der Riesending-Schachthöhle die Hubschraubereinsätze der Polizei nicht bezahlen. Für diese Flüge werde keine Rechnung gestellt, bestätigte der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Stefan Frey, am Montag einen Bericht der "Bild"-Zeitung.
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Die möglichen Einsatzkosten


Bürger würden nur zu Kasse gebeten, wenn sie den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hätten. “Hier liegt kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor.” Eine Summe nannte Frey nicht. Insgesamt sollen die Kosten für die beispiellose Rettungsaktion in die Millionen gehen. Neben der bayerischen Polizei waren zahlreiche andere Hilfskräfte beteiligt. (APA)

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