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Hoax-Widerspruch auf Facebook sinnlos

Mit solchen Statusmeldungen hoffen viele, Facebook ein Schnippchen zu schlagen.
Mit solchen Statusmeldungen hoffen viele, Facebook ein Schnippchen zu schlagen. ©Facebook/Screenshot
Derzeit widersprechen viele Facebook-Nutzer per Statusmeldung den AGB. Leider macht ein Widerspruch auf diesem Weg nicht viel Sinn. Vor allem, da der Anlass nicht stimmt.

Auf Facebook kursiert derzeit obige Statusmeldung (siehe Bild) auf den Timelines vieler Nutzer. Sie erregen damit zwar Aufmerksamkeit, nur leider ist es juristisch gesehen sinnlos. Auch sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seit Juni nicht mehr geändert worden. Darüber hinaus liegt das Urheberrecht eines Fotos immer beim Urheber, Facebook könnte sich diese also per AGB nicht sichern.  Die Hoax-Widersprüche sorgten auch schon für Spott auf Facebook. So gibt es schon Meldungen, in denen Nutzer Facebook verbieten, ihnen in der Nacht heimlich Organe zu entnehmen.

In den AGB heißt es derzeit, dass Facebook berechtigt ist, Nutzerdaten auszuwerten, um personalisierte Anzeigen auf Facebook zu schalten. Auch steht dort: “Wir stellen unseren Werbepartnern und Kunden nur Daten zur Verfügung, nachdem wir deinen Namen sowie alle anderen personenbezogenen Informationen von diesen entfernt haben.” Facebook gestattet sich in den AGB nur die Weiterverbreitung von Bildern, sonst wäre es nicht möglich, irgend ein Bild auf Facebook anzuzeigen. Dies wurde zumindest seit Juni nicht mehr geändert. Und wer innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung sein Konto nicht löscht, akzeptiert automatisch die AGB. Immerhin kann unter den Privatsphäre-Einstellungen die Nutzung eigener Daten für Werbeanzeigen eingeschränkt werden.

Widerspruch muss Facebook auch erreichen

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, den AGB zu widersprechen. Nur reicht es nicht, einen Widerspruch auf seine Pinnwand zu posten und zu hoffen, Facebook werde diesen auch lesen. Der Widerspruch muss Facebook direkt zugestellt werden, also am besten schriftlich per Post. Eine E-Mail kann im Zweifel nicht ausreichend sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass Facebook den Widerspruch auch zur Kenntnis nimmt.

Facebook kann daraufhin seine AGB ändern oder eine persönliche Vereinbarung mit dem einzelnen Nutzer treffen. Das Unternehmen muss den Änderungswunsch aber nicht akzeptieren. Die Alternative wäre dann, das Konto zu löschen. Ob also einem solchen Widerspruch stattgegeben wird, ist fraglich.

Es liegt am Nutzer, was Facebook weiß

Konsequenterweise liegt es damit wie bisher vor allem beim Nutzer, über welche Daten Facebook verfügt. Dies kann er vor allem über die Privatsphäre-Einstellungen regeln, am einfachsten ist es jedoch, gewisse Dinge auf Facebook einfach nicht anzugeben. Wer mit den Nutzungsbedingungen überhaupt nicht leben kann, dem bleibt dann wohl nur eines: Facebook den Rücken zu kehren.

Im Juni standen die neuen AGB übrigens zur allgemeinen Abstimmung. Jeder Facebook-Nutzer konnte seine Zustimmung beziehungsweise Ablehnung kundtun. Facebook hatte die Abstimmungsseite zum Ärger vieler etwas versteckt platziert, mit dem Resultat, dass von 900 Millionen Nutzern gerade einmal 350.000 von dieser Möglichkeit Gebrauch machten.

(VOL.AT)

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