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Hilfsfonds für geringfügig Beschäftigte gefordert

Mindestens 30 Millionen Euro sollen für geringfügig Beschäftigte bereitgestellt werden.
Mindestens 30 Millionen Euro sollen für geringfügig Beschäftigte bereitgestellt werden. ©pixabay.com (Sujet)
Weil geringfügig Beschäftigte weder Corona-Kurzarbeit noch den Härtefallfonds oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können, fordert die AK einen 30 Millionen Euro schweren Hilfsfonds.

Inmitten der Debatten rund um tausende von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer in Österreich und riesige Summen an Staatshilfen für die AUA hat die Arbeiterkammer (AK) den Blick auf die geringfügig Beschäftigten gelenkt.

Diese seien nicht ausreichend vor den Auswirkungen der Coronakrise geschützt, daher fordert die AK für diese einen Hilfsfonds in Höhe von mindestens 30 Millionen Euro.

30 Mio. Euro Unterstützung für geringfügig Beschäftigte gefordert

Geringfügig Beschäftigte könnten weder Corona-Kurzarbeit noch den Härtefallfonds oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, so die Arbeiterkammer laut Aussendung vom Freitag. Zudem hätten sie bei Verlust der Stelle keinen ausreichenden Krankenversicherungs-Schutz. Betroffen seien vor allem Studierende, Alleinerziehende oder Pensionisten - insbesondere Frauen - für die es nicht um einen Zuverdienst, sondern um die Finanzierbarkeit des Alltags gehe, so die AK.

"Es darf nicht sein, dass geringfügig Beschäftigte die Existenzgrundlage verlieren," sagte AK Präsidentin Renate Anderl laut Aussendung. Dementsprechend fordert sie für geringfügig Beschäftigte, die ihren Job verlieren, einen Fonds, der mit zumindest 30 Mio. Euro dotiert sein soll. Zudem müsse Kranken- und Pensionsversicherung in jedem Fall aufrecht bleiben. Für betroffene Studierende fordert die AK zudem, dass das laufende Semester als weitere Toleranzsemester gewertet werde.

(APA/Red)

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