Ab Mittwoch werden etwa Veranstaltungen ab 100 Personen bis zum 1. September behördlich untersagt, in den beiden "Hochinzidenzgemeinden" Innervillgraten und Oberlienz bereits ab 50 Personen. Für die beiden letzteren Gemeinden besteht zudem ab Mittwoch bis zum 24. August eine Ausreisetestpflicht.
Maßnahmen gelten bis zum 1. September
Die Ausreisetestpflicht gilt nicht für Geimpfte mit Vollimmunisierung sowie Genesene mit einer Covid-Teilimpfung. Zudem wurde eine FFP2-Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Osttirol indoor und outdoor sowie etwa auch im Handel verordnet. Für alle Veranstaltungen gilt zudem eine Registrierungspflicht, teilte das Land in einer Aussendung mit. Diese Maßnahmen gelten ebenso ab Mittwoch bis zum 1. September.
Sieben-Tages-Inzidenz von 332
Osttirol verzeichnet derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von 332. Mit den Maßnahmen orientiere sich das Land am Hochinzidenzerlass des Bundes, der für Gebiete ab einer Inzidenz von 300 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorsieht, hieß es.
(APA)