Mit Schreiben vom 17.10.2014 wurde dem Metzgermeister, Herr Herbert Koch (Herbert`s Dorfmetzg), von der Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass sein Ansuchen vom 20.02.2009 um die Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung, nicht statt gegeben werden soll. Grund dafür ist, dass die jährlich entnommene Wassermenge von ca. 1450m3/Jahr nicht mehr im Verhältnis zur Grundstücksfläche stehe. Bei der jetzigen Grundstücksfläche von 920 m2 sei eine jährliche Entnahmemenge von bis zu max. 792 m3 Grundwasser erlaubt. Der Amtsachverständige des Landes Vorarlberg habe bei der Besprechung am 14.10.2014 die jetzige Wasserentnahmemenge für nicht zulässig erklärt, wobei er sich auf ein altes Gutachten vom Jahr 2012 beruft.
Widerspruch in sich selber
Im obgen. Gutachten heißt es aber interessanterweise auch, dass die erhöhte Wasserentnahme, keinen Einfluss auf den Grundwasserspiegel und die umliegenden Grundstücke habe.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurden nun Herbert Koch zwei Lösungsvorschläge mitgeteilt, wobei Herbert Koch eine Frist bis zum 30. November 2014 zur Stellungnahme eingeräumt wurde.
Grundkauf oder Betriebsverkleinerung
Variante 1: falls H.Koch weiterhin soviel Wasser entnehmen will
Ein Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes unter Vorlage von hydrogeologischen Plan- und Beschreibungsunterlagen. Bei der Ausweisung eines solchen Gebietes würden die umliegenden Grundstücke in ihrer Nutzung eingeschränkt, weshalb deren Eigentümer diese entsprechend zu entschädigen hätte.
Lösung dazu: Herr Koch soll einfach das Nachbargrundstück von 1452 m2 kaufen, dann würde die Grundstücksfläche zur Wasserentnahmemenge passen. Das Grundstück gehört jedoch der Gemeinde Meiningen.
Variante 2: Herbert Koch solle den Betrieb verkleinern, Produktion drosseln, somit weniger Wasser brauchen.
Beides kommt nicht in Frage. Diese Vorgehensweise der Behörde stellt augenscheinlich eine nicht angemessene Nötigung dar und greift möglicherweise in Herbert Koch`s Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie in die Gleichheit vor dem Gesetz ein- ist schlicht Existenz gefährdend.
Da nicht nur die Existenz von Herbert Koch auf dem Spiel steht, sondern auch die seiner 12 Angestellten, wandte sich der Unternehmer an den Bürgermeister und bat um seine Unterstützung.
Die Antwort: „Vor der Gemeindevertretungswahl werden wir nichts machen“.
Anstatt einen Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft zu tätigen und sich für die Metzgerei einzusetzen, die immerhin 12 Arbeitsplätze in Meiningen sichert und Kommunalsteuer zahlt, ließ Bürgermeister Pinter Herbert Koch mit dieser Antwort stehen.
Erst nachdem Koch seine Stellungnahme fristgerecht noch am Vormittag des 28.11.14 bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht hatte, wurde reagiert.
Herbert Koch wurde noch am selben Tag nach seiner Eingabe zu einem Gespräch gebeten, was doch sehr interessant ist vom zeitlichen Ablauf her. Bei dieser Unterredung Herbert Koch/ Bgm. Thomas Pinter am 28.11.14 wurde er vom Bürgermeister anstelle positiver Nachrichten mit einer neuen Variante überrascht.
Der Notwendigkeit einer Wasseraufbereitungsanlage. Des Weiteren behauptete der Bürgermeister im Vergleich zur Metzgerei Walser würde diese weniger Wasser verbrauchen weil Fa. Walser mehr Grundeigentum besitze.
Variante 3: Eine Wasseraufbereitungsanlage für Herbert`s Dorfmetzg?
Herbert Koch solle sich um einen Kostenvoranschlag für eine Wasseraufbereitungsanlage kümmern, so der Bürgermeister.
Das eigene Brauchwasser aufbereiten und damit Wursterzeugnisse und andere. Lebensmittel. herstellen? Dies in Vorarlberg in einer so wasserreichen Gemeinde? Undenkbar. Wer von uns würde solche Wurstwaren kaufen???
Das zuständige Organ in der Lebensmittelaufsichtsbehörde Vorarlberg Dr. Bernhard Zainer welcher bereits kontaktiert wurde, meinte, dass so eine Forderung nicht mehr nachvollziehbar sei. Niemals würde einem Lebensmittelerzeugungsbetrieb eine Wasseraufbereitungsanlage genehmigt; schon gar nicht in Meiningen, wo es Trinkwasser in Spitzenqualität und im Überfluss gibt.
Koch hat in seiner Stellungnahme nicht nur die Zahlen und Messwerte des Gutachtens aus dem Jahre 2012 also solche, sondern auch die Ermessensspielräume der Wasserrechtsbehörde bemängelt. Ließ klar wissen, dass er das nicht hinnehme, und forderte eine Verlängerung seiner Bewilligung ohne Auflagen.
Sachverhalt wirft viele Fragen auf
Ø Wieso meldet sich die Bezirkshauptmannschaft erst 5 Jahre nach dem Ansuchen von Herbert Koch? Was ist der Anlass?
Ø Wenn jedes Jahr ein Gemeindebediensteter die Wasseruhr abliest, wieso stellt man erst 10 Jahre später fest, dass die Bezugsmenge nicht im Verhältnis steht?
Ø Wieso wurde nur Herbert`s Dorfmetzg geprüft? Wer wurde noch geprüft?
Ø Wieso zeigt der Bürgermeister kein Interesse in dieser Sache, Koch zu unterstützen, damit er im Sinne seines Eigentumsrechtes das eigene Wasser auf seinem Grundeigentum frei nutzen kann? Was soll das heißen „vor den Wahlen machen wir nichts“?
Ø Sollen Großgrundbesitzer nach dieser Rechnung halb Meiningen das Wasser abpumpen können ohne Bewilligung, nur weil bei ihnen das Verhältnis Entnahme Liter/m2 zur Grundstücksfläche im passenden Verhältnis steht? Dies auf Grund eines umstrittenen Gutachtens? Wasser ist genüg da aber Privilegierung von Großgrundbesitzern? Nein.
Unterstützung auch vom Wasserverein
Der Fortbestand des Meininger Unternehmens Herbert`s Dorfmetzg und dessen Arbeitsplätze liegen uns der FPÖ am Herzen. Es wurde sofort gehandelt und alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Auch der Wasserverein Meiningen ist bereits tätig geworden um Herbert Koch zu unterstützen. Der Wasserverein ist der Meinung, dass diese Berechnungen und diese Ermessensspielräume der Bezirkshauptmannschaft was die Wasserbezugsmengen für Meiningen generell betrifft, zu überprüfen und zu bekämpfen sind, zumal sie sich im Wasserrechtsgesetz so nicht finden und in der Realität nicht nachvollziehbar sind. Dies könne schlussendlich jeden Hausbrunnenbesitzer/In und jeden Betrieb, über kurz oder lang, betreffen wenn man solche Zahlen ohne Einwand gelten lässt.
Wir, die FPÖ Meiningen, werden uns weiterhin für HERBERT´S DORFMETZG einsetzen!