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Helmut Elsner: U-Haft verlängert

Die U-Haft über den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht verlängert worden. Für den Haftrichter Christian Böhm ist weiter Fluchtgefahr gegeben. Bandion-Ortner dementiert "Signale"

“An der bisherigen Einschätzung hat sich nichts geändert”, gab Christian Gneist, der Sprecher des Landesgerichts, unmittelbar nach der Entscheidung auf APA-Anfrage bekannt.

Die Verteidiger des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner, Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach, zeigten sich nach dem Haftprüfungsverfahren erstaunt über die Verlängerung der U-Haft. “Die Entscheidung war insofern überraschend, als uns von der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ganz konkret signalisiert worden ist, dass man einem Enthaftungsantrag näher treten wird”, sagte Kresbach vor zahlreichen Journalisten.

Auf weiteres Nachfragen behauptete Kresbach dezidiert, die ehemalige BAWAG-Richterin Bandion-Ortner habe unmittelbar vor Fertigstellung ihres schriftlichen Urteils ein “eindeutiges Signal” ausgesandt, wonach sie sich gegen eine Verdoppelung der bis dahin von Elsners Rechtsvertretern vorgeschlagenen Kaution auf zwei Mio. Euro eine Enthaftung Elsners vorstellen könne. “Das war der Plan. Und das war nicht unwesentlicher Grund dafür, dass wir noch ein Mal einen Enthaftungsantrag gestellt haben”, sagte Kresbach.

Brisantes Detail: Sollten die von Kresbach behaupteten Abläufe zutreffen, hätte Bandion-Ortner ihre angeblichen Signale offenbar bereits als designierte Justizministerin ausgesandt: Am 24. November 2008 wurde sie von ÖVP-Obmann Josef Pröll als neue Ministerin vorgestellt, am 31. Dezember unterzeichnete sie das 801 Seiten starke Urteil.

Aus dem Kabinett Bandion-Ortners war zunächst trotz telefonischer Bemühungen keine Stellungnahme zu erhalten.

Elsners Rechtsvertreter wollen jedenfalls die weitere Inhaftierung Elsners nicht akzeptieren. Sie kündigten Rechtsmittel an das Oberlandesgericht (OLG) und in weiterer Folge an den Obersten Gerichtshof (OGH) an, zumal Richter Christian Böhm seine Entscheidung “nicht sehr überzeugend” begründet habe, wie Kresbach anmerkte: “Er hat sich auf das zurückgezogen, was bisheriger Stand war und Neuerungen nicht berücksichtigt”.

Der Anwalt behauptete weiters, Bandion-Ortner habe auch mit ihrem Nachfolger als für Helmut Elsner zuständiger Richter Rücksprache gehalten und diesen von ihrer Einschätzung, wonach Elsner unter gewissen Bedingungen enthaftet werden könne, unterrichtet. Böhm habe sich nicht daran gehalten und das “ignoriert”. Auf die Frage, ob seiner Ansicht nach die Justiz ein Versprechen gebrochen habe, meinte Kresbach, es liege zumindest ein “grobes Missverständnis” vor.

Der Ex-Banker habe die U-Haft-Verlängerung “ruhig und gefasst” aufgenommen, bemerkte Kresbach abschließend: “Elsner ist ein starker Mann.”

Der 73-jährige ehemalige BAWAG-Generaldirektor sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 in Haft. Im Juli 2008 wurde Elsner wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine – ebenfalls nicht rechtskräftig – zu unbedingten Haftstrafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, befinden sich auf freiem Fuß.

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