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Hells Angels, Bandidos & Co. klagen gegen das "Kutten-Verbot"

Die Rockergruppen klagen gegen das Kuttenverbot-Gesetz.
Die Rockergruppen klagen gegen das Kuttenverbot-Gesetz. ©AP
Seit dem 16. März gilt bundesweit in Deutschland das vereinsrechtliche Verbot der Rocker-Symbole. Dies betrifft unter anderem Rockergruppen wie die "Hells Angels", Gremium MC oder Bandidos. Unter dem Motto "In den Farben getrennt, in der Sache vereint" ziehen die Motorrad-Clubs nun gemeinsam vor Gericht und haben bereits eine Klage eingebracht

Unterstützung für die Motorrad-Clubs aus dem linken Poliltiklager. Die Fraktion “Die Linke” hat das Verbot scharf kritisiert.” Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die betroffenen Rockerclubs nach Inkrafttreten der Vereinsgesetznovelle anstandslos auf die verbotenen Kutten verzichtet und die Schilder von ihren Clubhäusern abmontiert”, erklärte Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke.

“Ein Zerrbild”

“Schon dieses gesetzeskonforme Vorgehen zeigt, dass es sich beim Image der Rocker als gesetzloser Krawallbrüder um ein Zerrbild handelt. Ich begrüße es, dass die großen Rockerclubs sich über ihre Differenzen hinweg zu einer gemeinsamen Verfassungsklage gegen die Vereinsgesetznovelle zusammengeschlossen haben”, fügte sie noch hinzu.

Hells Angels-Chef: “Abzeichen sind uns heilig”

Aber auch der Stuttgarter Hells Angels-Chef Lutz Schelhorn aüßerte sich per Interview mit den “Stuttgarter Nachrichten”: “Was wir nicht verstehen: Die Politik akzeptiert höchstrichterliche Rechtssprechungen nicht und ändert einfach die Gesetze. Natürlich sind uns unsere Abzeichen heilig, wir tragen sie mit Stolz”, erklärt Shelhorn.

Klage eingebracht

“Insofern ist das Verbot sehr schmerzhaft. Doch wenn die Behörden glauben, dass sie uns damit am Nerv treffen, täuschen sie sich. Das führt zu einer Solidarisierung der Szene über alle Gruppen hinweg. Im Übrigen bin ich mir sicher: So wie der Bundesgerichtshof zuletzt 2015 ein Verbot gekippt hat, wird es erneut kommen. Die Klage läuft schon”, fügte er noch hinzu.

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