Ab sofort können Anträge auf einen Heizkostenzuschuss gestellt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass das monatliche Nettoeinkommen bei einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person höchstens Euro 1.
068,–, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Personen Euro 1.575,– und jeder weiteren Person im Haushalt – insbesondere Kinder – je Euro 133,–. Weitere Information können direkt auf der Gemeinde eingeholt werden, wo auch der Antrag gestellt werden kann.