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Heizkostenzuschuss

©Marita Bitschnau

Ab sofort können Anträge auf Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt gestellt werden. Das monatl. Nettoeinkommen einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person beträgt höchstens Euro 1068,–, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Personen Euro 1.575,– und jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) Euro 133,–. Nähere Informationen erhalten Sie beim Gemeindeamt.

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