Heizkostenzuschuss in Vorarlberg 2015/16 erneut bei 270 Euro

Die finanzielle Hilfe kann ab 19. Oktober beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden, wo sie auch ausbezahlt wird, informierte das Land. Anträge können bis 12. Februar 2016 eingebracht werden.
Heuer soll ein Pilotprojekt helfen, die Treffsicherheit des Heizkostenzuschusses zu verbessern. “In zunächst drei bis fünf Pilotgemeinden wollen wir jenen, die dort den Heizkostenzuschuss beantragen, die Möglichkeit bieten, zusätzlich eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Darauf aufbauend sollen verschiedene effiziente Geräte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden”, so die zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Zudem wolle man einen Runden Tisch zum Thema “Energiearmut” einrichten.
14.000 Menschen mit Heizkostenzuschuss
In der vergangenen Heizperiode nahmen 13.930 Personen die Unterstützung in Anspruch. Die Regierung hatte den Zuschuss um 20 Euro erhöht, damit stiegen die Aufwendungen dafür 2014/15 auf 3,6 Mio. Euro. Um anspruchsberechtigt zu sein, dürfen allein lebende Personen 1.108 Euro (bisher: 1.089) netto verdienen, bei Paaren sind es 1.633 Euro (1.605), für Alleinerziehende mit einem Kind 1.358 Euro (1.335). Auch Bezieher der Mindestsicherung können den Heizkostenzuschuss grundsätzlich erhalten.