Heißluftballon-Absturz in NÖ: Weitere Ermittlungen

Laut Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde ein Sachverständiger mit einem Ergänzungsgutachten beauftragt. Eingegangen werden soll dabei auf einen Bericht des Verkehrsministeriums, den am Dienstag der "Kurier" thematisierte.
Heißluftballon-Absturz in NÖ: Weitere Ermittlungen
Ursprünglich waren die Ermittlungen gegen den Ballonfahrer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung im Frühjahr eingestellt worden. In den bisher vorliegenden Expertisen wurde der Absturz vom 12. November 2022 im Wesentlichen auf die Wetterlage zurückgeführt. Es habe starker Bodenwind geherrscht, dieser sei aus den entsprechenden Daten aber nicht ablesbar gewesen. Der Ballon sei abgetrieben, sodass ein Unfall nicht verhindert werden habe können, lautete der Tenor.
Nun werden die Ermittlungen fortgeführt
Nun werden die Ermittlungen fortgeführt. Gerichtet sind sie nach Angaben von Habitzl erneut gegen den Ballonfahrer. Mit einem Ergebnis des nunmehr beauftragten Ergänzungsgutachtens wird nicht vor Weihnachten gerechnet, wie auch der ORF Niederösterreich berichtete.
Grundlage für die neuen Ermittlungsschritte ist der Abschlussbericht des Verkehrsministeriums. Geortet werden darin Versäumnisse des Ballonfahrers. Als wahrscheinliche Faktoren angeführt werden eine ungünstige Wahl des Landeplatzes, hohe Fahrt-, Sink- und Bodenwindgeschwindigkeit und dass der Ballon nicht korrekt gedreht war. Weiters ins Treffen geführt wurde die geringe Flugerfahrung auf dieser Type sowie die Nichtverwendung des Pilotenrückhaltesystems.
(APA/Red)